Die Maßnahme ist Teil der seit Jahren bestehenden Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“.
Elfter Elfter in KölnOrdnungsamt führt an Karneval Testkäufe in Kiosken durch
Kiosk-Besitzer Kenan Aslan ist seit vielen Jahren mittendrin im jecken Treiben. Sein „Dom-Kiosk“ auf der Straße An den Dominikanern ist an den Karnevalstagen eine beliebte Anlaufstelle für die Feiernden in der Altstadt. „Hauptsache alle haben Spaß – aber friedlich“, sagt er. Am Dienstag steht plötzlich das Ordnungsamt in seinem Kiosk. Auch das Prozedere ist dem erfahrenen Kiosk-Betreiber bereits bekannt. Bereits seit Ende Oktober erinnern Mitarbeitende des Ordnungsamtes in Kiosken und bei anderen Gewerbetreibenden an die Regeln zum Jugendschutz. „Verkaufen Sie keinen Alkohol an Minderjährige“, sagt eine Mitarbeitende des Ordnungsamtes eindringlich.
Wer Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder Spirituosen an unter 18-Jährige, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro pro Verkauf. Erstmals wird die Gewerbeabteilung des Ordnungsamts auch am Elften Elften Testkäufe durchführen, um die Verbote zu kontrollieren. Im ganzen Stadtgebiet werden minderjährige Auszubildende der Stadt die Testkäufe durchführen. „Die Testkäufe haben wir den Geschäftstreibenden ebenfalls angekündigt“, erklärt Malik Dine, Sachgebietsleiter der Gewerbeabteilung.
„Keine Kurzen für Kurze“ heißt die Kampagne, mit der die Stadt bereits seit Jahren an den Karnevalstagen bei den Gewerbetreibenden wirbt. Neben Plakaten mit dem Slogan verteilt das Ordnungsamt auch das aktuelle Jugendschutzgesetz in zwölf Sprachen - auch bei einem Kiosk auf der Marzellenstraße. „Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie sich den Ausweis zeigen“, erklärt ein Ordnungsamtsmitarbeiter der Verkäuferin. „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.“ Sorgen habe die Verkäuferin vor allem bei größeren Gruppen. „Da kauft oft der eine über 18-Jährige für seine minderjährigen Freunde“. Auch hier dürfe laut Ordnungsamt kein Auge zugedrückt werden. „Wenn Sie den Verdacht haben, lassen Sie sich von allen den Ausweis zeigen.“