Ein Radfahrer wurde zu sieben Monaten Bewährung verurteilt, nachdem er eine 81-jährige Seniorin tödlich touchierte.
Prozess in KölnBewährung nach tödlichem Unfall mit Seniorin am Salierring
Es ist ein fataler Klassiker im Straßenverkehr: Eine Ampel springt von Grün auf Gelb, doch statt abzubremsen, wird nicht selten versucht, irgendwie noch über die Kreuzung zu kommen. Diese Verhaltensweise eines 23 Jahre alten Rennradfahrers wurde im September 2023 einer 81 Jahre alten Fußgängerin zum tödlichen Verhängnis. Als die Seniorin den Salierring zur Stadtbahnhaltestelle Eifelstraße bei Grün zeigender Fußgängerampel überqueren wollte, touchierte sie der Rennradfahrer mit geschätzt 30 Stundenkilometern. Die Frau stürzte, schlug mit dem Kopf auf den Asphalt und erlitt ein Schädelhirntrauma, an dem sie am selben Tag noch in einem Krankenhaus verstarb.
Polizist in Ausbildung verurteilt
Am Montag stand der 23-jährige Polizist in Ausbildung wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht. Das Gericht verurteilte den jungen Mann nach rund dreistündiger Verhandlung zu sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Das Geschehen ist eine Tragödie für alle Beteiligten, nicht nur für die Geschädigte. Ihre massive Betroffenheit konnte man Ihnen heute ansehen“, sagte die Amtsrichterin an den 23-Jährigen gewandt. Der hatte eingeräumt, gesehen zu haben, wie die Ampel von Grün auf Gelb gesprungen sei, als er am 11. September 2023 gegen 8.25 Uhr aus Richtung Barbarossaplatz kommend auf die Kreuzung Salierring/Am Düffelsbach zugefahren sei. Der Kommissaranwärter erklärte auch, dass er, um noch vor Rot über die Ampel zu kommen — was ihm nach Überzeugung des Gerichts letztlich nicht gelungen sei — kräftiger in die Pedale seines Rennrads getreten habe. Als er die Seniorin habe den Fußgängerüberweg betreten sehen, habe er noch versucht auszuweichen. „Ich habe noch versucht mich nach links zu schmeißen, habe sie aber dann touchiert“, sagte der 23-Jährige. Durch die Kollision sei auch er gestürzt, sei aber unverletzt geblieben.
Nach dem Unfall kümmerte sich der Mann um das Unfallopfer. Nach dem Tod der Frau hatte er über seinen Verteidiger versucht, Kontakt zu dem Ehemann des Opfers aufzunehmen. Zu einem strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleich kam es aber nicht, da der Witwer des Opfers alle Kontaktversuche des 23-Jährigen ins Leere hatte laufen lassen. Auch war der Angeklagte zunächst suspendiert worden. Trotz der Bemühungen und beruflicher Nachteile sah das Gericht keinen Raum für eine Geldstrafe: „Aufgrund der Schwere des Verkehrsverstoßes einer Rotlichtfahrt konnte keine Geldstrafe mehr ausgesprochen werden“, sagte die Richterin.