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Gericht lehnt Eilantrag abKölner Jurastudent muss bei Klausur Maske tragen

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Maske

Gegenstand der Stunde: Die Maske

  1. Seit Beginn der Pandemie ist der Mund-Nase-Schutz das wohl wichtigste Kleidungsstück von allen. In der Öffentlichkeit ist er kaum wegzudenken.
  2. Ein Kölner Jurastudent allerdings ist vor Gericht gezogen, um bei einer wichtigen Klausur keine Maske tragen zu müssen. Ohne Erfolg.
  3. Wie der Student argumentiert hat und warum er sich am Ende nicht durchsetzen konnte.

Köln – Dem Jurastudenten der Kölner Uni ist es ernst: Die Maske über dem Mund und der Nase störe ihn in seiner Konzentrationsfähigkeit, als Brillenträger beschlage das Glas immer wieder, deshalb könne er nicht richtig sehen und er fühle sich grundsätzlich beeinträchtigt.

Vor einer Schwerpunkt-Klausur in der kommenden Woche war der Jurastudent in Corona-Zeiten bis vor das Verwaltungsgericht gegangen und wollte erreichen, dass er bei dem wichtigen Termin keine Maske tragen muss. Doch die Richter sehen es anders. Auch bei mehrstündigen Klausuren in der Uni müssen Prüflinge einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit; dem Jurastudenten wurde die Entscheidung bereits am Freitag in der vergangenen Woche mitgeteilt.

Abstand und Plexiglasscheiben sollten reichen

Der Kläger hatte in seinem Eilantrag außerdem argumentiert, dass Abstandsregelungen im Klausurraum ausreichend seien und möglicherweise Plexiglasscheiben aufgebaut werden könnten. Das Gericht betonte, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der anderen Prüflinge vorrangig sei und das Prüfungsrecht dahinter „zurücktreten“ müsse.

Die Uni Köln beziehe sich auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, wobei eine Tröpfcheninfektion durch das Tragen einer Maske reduziert werde (Az.: 6 L 1246/20). Weiter heißt es in der Mitteilung des Kölner Gerichtes: Plexiglasscheiben könnten nicht so effektiv eine Verbreitung besonders von Aerosolen während der etwa vierstündigen Prüfung mit etwa 100 Prüflingen in geschlossenen Räumen verhindern, wie Masken. „Durch das Tragen von Masken könne eine Ansteckungsgefahr durch Tröpfchen und Aerosolen reduziert werden“.

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Einen kleinen Teilerfolg erzielte der Jurastudent dann aber doch. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, darf der Mann eine Plexiglas-Maske tragen. Der Grund sei, dass der Student Brillenträger sei und dann vermutlich die Gläser durch die Atemluft nicht so stark beschlagen werden.

Möglicherweise setzt sich der Student mit seinem Verlangen aber auch noch durch. Das Verwaltungsgericht hatte eine Beschwerde gegen den Beschluss der Kölner Richter zugelassen. Demnach kann der Mann noch vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen. Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht noch keine Kenntnis, ob er das tun will.