Der BUND engagiert sich weiterhin gegen den Abriss des Kölner Justizzentrums. Das Justizministerium und auch der Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes positionieren sich allerdings klar.
Justizzentrum KölnWas der BUND nun von der Landesregierung fordert
Haben die Bemühungen des Naturschutzbundes BUND eine reelle Chance, das Neubauvorhaben und den damit verbundenen Abriss des maroden Justizzentrums an der Luxemburger Straße zu kippen, oder ist es ein Art Kampf gegen Windmühlen? Eins ist sicher, der BUND setzt sich weiterhin intensiv für den Erhalt des 23-geschossigen Hochhauses ein. Die Vertreter des Kölner Kreisverbands haben bei der Landesregierung vorgesprochen.
Der Vorsitzende des Kreisverbands ist Helmut Röscheisen. Er fordert: „Das Justizzentrum muss ein Leuchtturmprojekt für alle übrigen Landesgebäude und den gesamten Bausektor werden. Der (…) Realisierungswettbewerb für Abriss und Neubau, um endgültig Tatsachen zu schaffen, ist zu stoppen.“ Dieser Architektenwettbewerb ist aktuell, wie die Rundschau berichtete, in der zweiten Stufe. In der ersten Stufe wir die grobe Form, Struktur und Höhe geplant, in der zweiten folgt die konkrete Architektur von Gebäuden und Freiraum.
Ihm zur Seite stehen der frühere Grünen-Fraktionschef Jörg Frank und Architekt Thomas Scheidler. Unmittelbar nach dem Ende der ersten Stufe des Wettbewerbs, nachdem klar war, dass das Hochhaus durch einen deutlich flacheren Neubau ersetzt werden soll, kritisierte das Trio das Vorhaben öffentlich. Der BUND klagte im August sogar auf Einsicht in die Unterlagen und beruft sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz.
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Allein damit ist das Vorhaben aber vermutlich nicht zu kippen. Deswegen wandte sich das Trio nun an die Landesregierung NRW. Jörg Frank hofft auf die Unterstützung von ganz oben. Er erklärt: „Der gesamte Planungsprozess steht noch am Anfang. Ein Richtungswechsel ist machbar, insbesondere wenn die für Klimaschutz in der Landesregierung verantwortliche Ministerin Mona Neubaur (Grüne) und Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) dies unterstützen.“ Neubaur habe den Klimaschutz als eine der zentralen Aufgaben der gesamten Landesregierung bezeichnet, so Frank. „Daher erwarten wir, dass nun konkrete Taten folgen.“
Die Rundschau fragte bei der Landesregierung nach, ein Sprecher verwies an das Justizministerium, den Bauherrn des größten Justizgebäudes des Landes, in dem rund 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Eine Sprecherin verwies darauf, dass das Justizministerium erst im September im Rechtausschuss des Landes Stellung dazu genommen hat.
In der Stellungnahme heißt es: „Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur künftigen Unterbringung des Justizzentrums Köln vom 08.11.2021 wurde auch eine (sanierungsfähige) Bestandsvariante untersucht, welche sich aber in der Gesamtbetrachtung nicht gegen eine Neubauvariante durchsetzen konnte.“ Dennoch habe die Justiz darum gebeten, eine etwaige Bestandsvariante in den städtebaulichen Wettbewerb einzubeziehen. „Dementsprechend hat es im städtebaulichen Wettbewerb auch einen Entwurf mit dem Vorschlag einer Kernsanierung gegeben.“
„Sanierungsfähigkeit nie bestritten“
Auch der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) positioniert sich klar für Neubau und Abriss. Ein Sprecher erklärt: „BLB NRW und Justiz haben 2021 drei mögliche Varianten für die Zukunft des Kölner Justizzentrums identifiziert, die im Anschluss vertiefend geprüft wurden – darunter auch die Kernsanierung des bestehenden Hochhauses.“
Ein Zusammenschluss von unabhängigen Unternehmensberatungen, die sogenannte „Externe Stelle“, habe diese Varianten unabhängig hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit, möglicher Risiken und weiterer Aspekte verglichen. „Die Kernsanierung hat unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien die geringste Punktzahl, ein Neubau die höchste. Die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Justizzentrums wurde dabei nie bestritten.“
Der letzte Satz ist der entscheidende. Denn die Hauptkritik des BUND ist, dass diese Sanierungsfähigkeit zwar durch die vom BLB beschriebene externe Stelle bewiesen worden ist, aber die Neubauvariante für den Wettbewerb zwingend vorgeschrieben worden sei.
Kernsanierung war Teil des Wettbewerbs
Darauf entgegnet der BLB: „Unter den eingereichten Vorschlägen war unter anderem auch einer für eine Kernsanierung des Bestandsgebäudes.“ Die Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Justiz, des BLB NRW, der Kölner Stadtverwaltung und Lokalpolitik sowie unabhängigen Fachleuten habe sich unter Berücksichtigung von funktionalen, städtebaulichen, nachhaltigen sowie energetischen Gesichtspunkten jedoch für einen Neubau-Entwurf entschieden. Ob das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Entscheidung aufgrund der Klage des BUND kippt, ist fraglich.
Ungeachtet dessen läuft der Prozess weiter. Wie die Rundschau exklusiv berichtete, soll das Hochhaus bis 2031 stehen bleiben. Der Bauablauf sieht den Abriss erst nach Errichtung der ersten Neubauten auf dem Grundstück vor. Mit dem Ergebnis des Realisierungswettbewerbs rechnet der BLB in der ersten Jahreshälfte 2024. Der Bauherr, das Justizministerium, geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass das Planungsteam, das den Neubau im Anschluss an den Wettbewerb auf die Beine stellen soll, im zweiten Quartal 2024 beauftragt wird.