Vor zwei Jahren ertönte der Ruf erstmals in Ehrenfeld.
Bilanz des PilotprojektsMuezzin darf in Ehrenfeld weiter rufen
Die Stadt Köln hat rund zwei Jahre nach dem ersten offiziell genehmigten Gebetsruf an der Ditib-Moschee in Ehrenfeld ein weitgehend positives Fazit gezogen. Die Moscheegemeinde habe alle ihre aufgetragenen Regeln beachtet, heißt es in einem Papier des Integrationsrates. „Es liegen keine Hinweise auf Verstöße vor“, steht weiter in dem Auswertungsbericht. Nun wird der Vertrag mit der Gemeinde unbefristet verlängert. Im Oktober 2022 hatte die Stadt ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotprojekt gestartet, wonach der Muezzinruf in islamischen Gemeinden unter Auflagen ertönen darf.
Die Stadt begründete den Schritt mit der Religionsfreiheit. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Projekt als Zeichen gegenseitiger Akzeptanz: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“ An der Zentralmoschee erklang der Ruf erstmals am 14. Oktober 2022 über zwei Lautsprecher im Innenhof. Die maximal fünfminütige Gebetsaufforderung ist seitdem immer freitags von 12 bis 15 Uhr zu hören - je nach Jahreszeit und Sonnenstand. Außerhalb des Moscheegeländes darf der Ruf 60 Dezibel und damit Gesprächslautstärke nicht überschreiten. Für mögliche Beschwerden muss eine Ansprechperson benannt sein, auch müssen die Bürger über Flyer informiert werden. Wie die Stadt weiter mitteilte, gab es besonders nach dem Beginn des Muezzinrufes Beschwerden, die dann aber schnell wieder abnahmen.
Viele Rückmeldungen beleidigend
So registrierte das Amt für Integration und Vielfalt 152 Eingänge. Davon waren 18 Eingänge aus Köln, 59 von außerhalb der Stadt, bei 75 Eingaben konnte kein Wohnort zugeordnet werden. „Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger äußerte sich negativ über das Modellprojekt, wobei nur wenige konstruktive Äußerungen eingingen“, heißt es in dem Auswertungsbericht weiter. Viele der E-Mails enthielten beleidigende Inhalt und Statements, bis hin zu strafrechtlich zu bewertenden Inhalten. Beim Beschwerdemanagement gingen 641 Meldungen aus dem gesamten Bundesgebiet ein, „zumeist negativ“, so der Bericht.
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In ihrem Fazit berichtet die Stadt: „Der deutliche Rückgang der Beschwerden nach der Einführung zeigt, dass die Befürchtungen nicht eingetroffenen sind“. So berichteten Bürger, dass sie den Ruf auf der sehr belebten Venloer Straße gerade in der Mittagszeit am Fuß der Treppe der Moschee kaum hören würden. Bundesweit und auch international war das Interesse groß an dem Projekt an der Venloer Straße, auch in Köln zeigten weitere Gemeinde Interesse an dem Ruf. Doch seien derzeit keine weiteren Anträge bekannt. Gemeinden hätten beispielsweise mitgeteilt, dass sie Kosten für ein Lärmgutachten zu hoch seien und dies den Etat der Gemeinden finanziell belaste.
Auch wurden bauliche Gründen genannt, die die Installation von Lautsprechern nicht möglich machen. Die Stadt geht in ihrem Bericht au die Kritik an dem Projekt ein: „Aufgrund des zunehmend islamfeindlichen Diskurses ist es aus Sicht der Verwaltung mehr den je notwendig, den interreligiösen Dialog insgesamt so wie die Kommunikation mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften auf Augenhöhe fortzusetzen.“