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Betonplatten-Drama auf A3 bei KölnWichtiger Zeuge verweigert die Aussage

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19.11.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine entfernte Betonplatte wird auf der A3 verladen.

19.11.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine entfernte Betonplatte wird auf der A3 verladen. (Archivbild)

Im Prozess um die tödliche Havarie eines Betonelements auf der A3 verweigert ein ehemaliger Mitarbeiter von Straßen.NRW seine Aussage. Er gilt als einer der Hauptverantwortlichen für das Unglück.

Im Prozess um die Havarie eines mehrere Tonnen schweren Betonelements einer Schallschutzwand, das im November 2020 eine Autofahrerin (66) auf der A3 erschlug, sind am dritten Verhandlungstag am Freitag ein ehemaliger Mitarbeiter (70) des Landesbetriebs Straßen.NRW seine Aussage verweigert. Von einem Verteidiger eines Angeklagten wurde der Mann aber als einer der Hauptverantwortlichen auf Seiten des Landesbetriebs Straßen.NRW beim achtspurigen Ausbau der A3 zwischen 2006 und 2008.

Angeklagt in dem Prozess sind ein Bauingenieur (62) einer damals zuständigen Baufirma beim achtspurigen Ausbau der A3 zwischen 2006 und 2008. Ihm legt die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen sowie vorsätzliche Baugefährdung vor. Er soll gewusst haben, dass die Betonelemente in die Schallschutzwand nicht planmäßig eingebaut worden waren. Er habe auch gewusst, dass die Bauabnahme der gewählten Konstruktion nur unter Vorbehalt eines noch nachzureichenden statischen Gutachtens erfolgt sei. Dieses Gutachten, das der Konstruktion keine statische Sicherheit bescheinigte, habe der 62-Jährige zur Kenntnis genommen, aber nicht an den Landesbetrieb Straßen.NRW weitergeleitet.

Betonplatte A 3 bei Köln: Gutachten nicht eingefordert

Neben dem 62-Jährigen sind noch zwei ehemalige Mitarbeiter (beide 59) des Landesbetriebs Straßen.NRW wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie sollen das Gutachten nicht bei dem 62-Jährigen eingefordert haben, obwohl sie wussten, dass die Abnahme der Konstruktion nur unter diesem Vorbehalt erfolgt war.

Nach einem Hinweis auf sein Schweigerecht, machte der ehemalige Bauingenieur (70) keine Angaben im Zeugenstand. Dass der Zeuge nicht aussagen musste, war aus Sicht von Verteidiger Christoph Lepper, der einen der 59-Jährigen verteidigt, folgerichtig, aber auch eine „missliche Situation“. Immerhin sei der 70-Jährige damals doch „der entscheidende Mann auf Seiten von Straßen.NRW“ gewesen. „Er hat den Abnahmevorbehalt protokolliert“, sagte Lepper weiter. Später, im Ermittlungsverfahren gegen den 70-Jährigen, habe dieser dann auch noch die Polizei belogen, als er behauptet habe, er sei nicht zuständig gewesen. Denn anders als von ihm behauptet, sei er nicht nur bis September 2008 Bauüberwacher jenes Bauabschnitts sondern auch noch bis 2015 mit „der Beseitigung von Mängeln befasst“ gewesen. Er habe Straßen.NRW mitgeteilt, „sämtliche Mängel sind behoben“.

Wie sein Mandant nun in die Verantwortung genommen werden soll, ist Lepper „rätselhaft“. Sei doch auch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden.