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Kölnerin erschlagenProzess um „Betonplatten“-Drama auf A 3 beginnt im kommenden Jahr

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Nach dem Unglück vor über drei Jahren wurde die Befestigung der Betonplatte mit einem Spezialkran untersucht.

Nach dem Unglück vor über drei Jahren wurde die Befestigung der Betonplatte mit einem Spezialkran untersucht.

Bei einem Unfall auf der A 3 bei Dellbrück starb vor rund drei Jahren eine 66 Jahre alte Frau. Sie wurde von der Platte einer Schallschutzwand erschlagen.

In den Kölner Gerichtssälen werden häufig Tragödien verhandelt. Der „Betonplatten-Unfall“ gehört mit Sicherheit dazu. Im November 2020 ist eine Kölnerin (66) auf der A 3 bei Dellbrück von einer schweren Platte einer Schallschutzwand erschlagen worden. Das Landgericht bereitet nun den Prozess in dem Fall vor. Nach Angaben von Landgerichtspräsident Roland Ketterle soll die Verhandlung im kommenden Jahr beginnen.

Einen genauen Zeitpunkt konnte Ketterle noch nicht nennen. Es sei ein hoch komplexer Fall. „Wir sind derzeit in einem Zwischenverfahren“, sagte Ketterle weiter. Derzeit prüfe die zuständige Kammer die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft. In einem Zwischenverfahren gebe es auch die Möglichkeit für die Prozessbeteiligten, weitere Stellungnahmen oder Gutachten zu beantragen oder abzugeben. Angeklagt sind ein Bereichsleiter einer Baufirma wegen des „Totschlags durch Unterlassung“. Zudem werden sich zwei Mitarbeiter der Landesbehörde Straßen.NRW des Vorwurfs der „fahrlässigen Tötung“ erwehren müssen.

Was war geschehen?

Im Jahr 2008 wurde der Abschnitt der Schallschutzwand fertiggestellt. Auftraggeber war der Landesbetrieb Straßenbau NRW, kurz Straßen.NRW. Nachträglich wurde eine Reihe von Versäumnissen bekannt. So stimmten wohl die Maße der Schallschutzelemente nicht. Dadurch passten bei mehreren Elementen die Halterungen der in die Wand eingehängten Betonplatten nicht mehr. Die Monteure der beauftragten Baufirma „frickelten“ sich mit dem Segen ihrer Vorgesetzten neue Halterungen herbei. Aus Baustahl bogen sie einen Winkel und schweißten eine Schraube daran.

Die Bauaufsicht von Straßen.NRW nahm diesen Pfusch ab, allerdings mit der Auflage, es müsse eine statische Prüfung nachgereicht werden. Doch diese Prüfung fand nie statt, obwohl sie laut Straßen.NRW mehrfach eingefordert worden sei. Die Sache verlief im Sande, als die Firma wenige Jahre später Insolvenz anmeldete. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Bauwerksuntersuchung 2013 erhielt die Schallschutzwand bei Dellbrück schließlich die Note „sehr gut“. 2019 stand dann eine große Hauptuntersuchung an. Doch weil sich mittlerweile an den technischen Bauwerken im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW rund 10 000 Untersuchungen aufgestaut hatten, wurde die Hauptuntersuchung aufgeschoben.