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Streit um zu hohe Preise für NeukundenDie Kölner Rheinenergie sieht sich im Recht

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Rheinenergie-Zentrale am Parkgürtel

Köln – Die Rheinenergie verteidigt ihre Strompreispolitik. Eine von der Verbraucherzentrale NRW verlangte Unterlassungserklärung wegen hoher Preise für Neukunden werde nicht unterzeichnet, teilte der Regionalversorger am Donnerstag mit. Die Rheinenergie sei überzeugt davon, dass die Preisspreizung in der Grundversorgung für Neukunden rechtmäßig ist.

„Unser Verhalten ist kundenfreundlich“, sagte Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Zusätzliche Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung habe man dort zugeordnet, wo sie entstanden sind und an die neuen grundversorgten Kunden weitergegeben.

Einige Energieunternehmen kündigen ihren Kunden

Der Hintergrund: Gegen Ende des abgelaufenen Jahres hatten einige zuvor besonders günstige Versorger die Belieferung ihrer Kunden mit Strom und auch Gas eingestellt. Diese Unternehmen wie Stromio kaufen kurzfristig zu günstigen Konditionen etwa Strom und werben dann Kunden ein. Denen bieten sie auch manchmal zumindest eine eingeschränkte Preisbindung für etwa ein Jahr. Das Geschäftsmodell funktioniert aber nur bei niedrigen oder gar sinkende Strompreisen. Steigen die Preise, müssen diese Unternehmen Strom auch teurer einkaufen als sie ihn verkaufen. Deshalb haben sie versucht, sich ihrer Kunden durch drastische Preiserhöhungen zu entledigen oder gleich die Lieferung eingestellt.

Kunden fallen in die Ersatzversorgung zurück

Bei den Kunden geht dann zwar nicht das Licht aus. Sie fallen in die sogenannte Ersatzversorgung von Grundversorgern – in der Regel Stadtwerke. Die haben dann ein Problem. Sie kaufen nämlich kontinuierlich Strom ein bei den Erzeugern , der dann etwa in einem Jahr geliefert werden soll. Kurzfristige Preisschwankungen federn sie so ab. Wenn sie aber plötzlich viele zusätzliche Kunden versorgen müssen, sind auch sie gezwungen, zu derzeit hohen tagesaktuellen Preisen Strom an den Börsen zu kaufen. Zahlreiche Stadtwerke wie die Rheinenergie hatten diese Kosten den neuen Kunden in Rechnung gestellt, um die Bestandskunden nicht zu belasten.

Abmahnung

Die Ungleichbehandlung von Verbrauchern, die ihren Anbieter gewechselt haben und nun ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist für die Verbraucherzentrale rechtswidrig. Sie hatte angekündigt, mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorzugehen. Sie sieht auch die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen überhöhte Preise vorzugehen. (raz)

Im Dezember stieg der Preis in der Grundversorgung der Rheinenergie für Neukunden von gut 33 Cent pro Kilowattstunde auf 43 und zum 1. Januar auf 72,8 Cent. Inzwischen sank er wieder auf rund 54 Cent. Auch zunächst verwehrte Wahltarife können Neukunden abschließen. Ein Tarif kostet bei 12 Monaten Laufzeit knapp 48 Cent, bei 24 Monaten knapp 42 Cent.

Streit um Spreizung beim Strompreis

Die Rheinenergie sieht die Preisspreizung durch die Landeskartellbehörden NRW und Niedersachsen gestützt. Beide sähen „diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an“, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt sich auf die Seite der Rheinenergie sowie der anderen zwei abgemahnten Unternehmen. Gespreizte Preise seien zulässig. Der VKU verlangt aber eine gesetzliche Klarstellung, dass das möglich sei und neue Regeln für den Energiemarkt. Es müsse klar gestellt werden, dass sich Anbieter nicht von heute auf morgen ihrer Kunden entledigen dürften.

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„Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne). Massenhafte Kündigungen von Stromverträgen nannte sie „zum Teil offenbar rechtswidrig“. Aber aktuelle Preisausschläge, die den Preis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtrieben, seien durch das Marktgeschehen nicht zu rechtfertigen. (mit dpa)