Köln – Sal. Oppenheim verlangt über 200 Millionen Euro Schadenersatz von Matthias Graf von Krockow. Das wurde in einem Strafprozess vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts gegen den ehemaligen Aufsichtsratschef des Instituts, Georg Baron von Ullmann, deutlich. In dem Prozess, in dem es um ein Grundstücksgeschäft in Frankfurt geht, gaben Zeugen am Mittwoch und Donnerstag an, sie hätten eine Streitverkündung von dem ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter erhalten.
Durch Streitverkündungen in Zivilprozessen werden Dritte am Prozess beteiligt. Der ursprünglich Verklagte spricht sie aus, um sich schadlos zu halten, wenn er den Prozess verlieren sollte. Krockow hofft auf eine derartige Schadloshaltung gleich gegenüber 27 Streitverkündeten, darunter ehemalige Aufsichtsratsmitglieder des Bankhauses, wie es im Prozess hieß. Die Streitverkündeten bekommen die Schriftsätze des Zivilverfahrens zugeleitet und hätten dadurch etwa Erkenntnisse über das Frankfurter Grundstücksgeschäft erlangen können. Einen Termin für das Zivilverfahren gebe es noch nicht.
Das Institut wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern. Es hat aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass es Schadenersatz wünscht.
Ex-Chefs 2015 verklagt
Die Ex-Chefs von Sal. Oppenheim waren in einem Untreueprozess ebenfalls vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgericht im Sommer 2015 verurteilt worden. Dabei ging es um die Beteiligung an Arcandor, die nach der Pleite des Handels- und Touristikkonzern praktisch wertlos war, um Kredite an den Konzern und um das Grundstücksgeschäft in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt. Die Banker, so die Kammer unter Vorsitz von Sabine Grobecker, hätten sich pflichtwidrig verhalten, nicht ausschließlich zum Wohle der Bank gehandelt, Vermögensbetreuungspflichten verletzt und auf unzureichender Informationsgrundlage agiert. Letztlich entstand Sal. Oppenheim ein hoher Millionenschaden. Christopher Freiherr von Oppenheim hatte früher bereits angekündigt, dass er Wiedergutmachung leiste wolle.
Im Strafprozess verhängte das Gericht Strafen zwischen einem Jahr und elf Monaten für Oppenheim sowie von zwei Jahren für Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfundt. Während diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden, soll Friedrich Carl Janssen ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte ihn zu einer Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch wurde wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz zu einer Geldstrafe von knapp 500 000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Angeklagte haben Revision beim Bundesgerichtshof beantragt.
Ullmann wegen Vorwurf der Untreue vor Gericht
Wegen des Grundstücksgeschäfts in Frankfurt muss sich derzeit der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende von Sal. Oppenheim vor dem Kölner Landgerichts verantworten. Eine Immobiliengesellschaft, an der Bankeigner Anteile hielten, hatte die Bank für 51 Millionen Euro gekauft. Die Immobilie sollte nach einem Umbau Sitz des Investmentbankings der Bank werden. 2008, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, verkaufte die Grundstücksgesellschaft aber knapp 95 Prozent der Anteile es für gut 123 Millionen Euro an die Bank. Dabei allein soll der Bank ein Schaden von 23,6 Millionen Euro entstanden sein. Der Ankauf erfolgte, ohne dass ein Wertgutachten erstellt worden war und Experten der Bank Bedenken gegen den Deal geäußert hatten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ullmann Untreue durch Unterlassen vor. Er soll das Geschäft in den Aufsichtsgremien nicht thematisiert haben. Damit konnten sich die Gremien auch nicht gegen das Geschäft stellen oder es gar verhindern.
Seine Verteidiger haben den Vorwurf zuletzt am Mittwoch zurückgewiesen. Sie wiesen etwa darauf hin, dass Ullmann keine Kenntnis von einer fehlen Due Diligence gehabt habe und selbst über unzureichende Informationsgrundlagen verfügt haben könnte. Auch sei unklar, wie der Aufsichtsrat entschieden hätte, wenn er denn informiert worden wäre.
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