Oppenheim-ProzessVerteidiger: Baron Ullmann ist unschuldig

Vor der 16. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Sabine Grobecker musste sich Georg von Ullmann verantworten
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Köln – Wann muss ein am Schwimmbeckenrand stehender Mensch versuchen, einen Ertrinkenden zu retten? Jedenfalls muss er nicht ins tiefe Wasser springen, wenn er nicht schwimmen kann. Das erklärten im Untreueprozess gegen Georg Baron von Ullmann zumindest seine Anwälte. Auch mit diesem Beispiel wollten Gerson Trüg und Jörg Habetha zeigen, dass sie ihren Mandanten zu Unrecht vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts unter Sabine Grobecker sehen.
Ullmann stand als Aufsichtsratschef und als stellvertretender Vorsitzender des Aktionärsausschusses von Sal. Oppenheim an der Spitze gleich zweier Kontrollgremien der Bank. Weder er noch die Gremien hätten aber einen Einfluss auf die Handlungen der Bankspitze gehabt, argumentierten sie.
Keinen Einfluss auf die Geschäftsführung
Unter anderem verwiesen sie dabei auf die Rechtsform des Instituts. Bis zum Umzug des Hauptsitzes nach Luxemburg 2007, als dort eine Holding gegründet wurde, war Sal. Oppenheim nur eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei dieser Rechtsform, die häufig Familienunternehmen wählen, gibt es persönlich haftende Gesellschafter oder Komplementäre. Für ihre Geschäftsführung haften sie unbegrenzt.
Deshalb, so argumentieren Trüg und Habetha, habe ein Aufsichtsrat oder einzelne Mitglieder des Gremiums bei einer KGaA anders als bei einer AG keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Das gelte auch für den Aktionärsausschuss. Entsprechende Rechte hätten auch die Satzungen der Gremien den Mitgliedern nicht eingeräumt.
Durch Unterlassen Millionen-Schaden verursacht
Das greift den zentralen Vorwurf der Staatsanwaltschaft an. Ullmann nämlich soll nicht durch eine Tat, sondern durch Unterlassen einen Schaden von 23,6 Millionen Euro verursacht haben.
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Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise kaufte Sal. Oppenheim Immobilien in Frankfurt. Verkäufer war eine Immobiliengesellschaft, an der Bankeigner Anteile hielten: Ullmanns Mutter Karin von Ullmann 50 Prozent, Ullmann selbst sowie die persönlich haftenden Gesellschafter Christopher Freiherr von Oppenheim und Matthias Graf von Krockow jeweils 8,3 Prozent und das Ehepaar Esch 25,1 Prozent. Aus steuerlichen Gründen kaufte Sal. Oppenheim 94,9 Prozent der Gesellschaft für 117 Millionen. Der Wert betrug nach einem später erstellten Gutachten 94 Millionen, so dass der Bank ein Schaden von gut 23 Millionen entstand.

Vor der 16. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Sabine Grobecker muss sich Georg von Ullmann verantworten.
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Das wäre laut Staatsanwaltschaft nicht geschehen, wenn nicht überstürzt gekauft worden wäre. Ullmann, so ihre Argumentation, hätte die Gremienmitglieder auf den geringeren Wert der Immobilie aufmerksam machen müssen, so dass sie auf die Bankchefs hätten einwirken können. An der Spitze der Bank standen Krockow und Oppenheim sowie Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt, denen der Prozess bereits gemacht wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.