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Ehemalige PrivatbankNeuer Oppenheim-Strafprozess – Baron Ullmann vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Baron Ullmann

Hat die Vorwürfe stets bestritten: Georg Baron von Ullmann 

Köln – Ab Mittwoch muss sich Georg Baron von Ullmann vor dem Kölner Landgericht verantworten. Es ist der zweite Strafprozess um die ehemalige Privatbank, die 2008 in Schieflage geraten war.

Der Angeklagte

Auf Bildern hat Georg Baron von Ullmann oft eine Zigarre in der Hand. Häufig ist das Bild auf einer Pferderennbahn aufgenommen. Kein Zufall. von Ullmann liebt Zigarren. Er hat sogar eine eigene Marke. Dabei wollte er, heißt es in der Branche, nur eine Zigarre nach seinem Geschmack fertigen lassen, doch dann kaufte er mit einem Partner in der Dominikanischen Republik eine Zigarrenfabrik.

Das 1869 gegründete Gestüt Schlenderhan vor den Toren Kölns gab dem Stamm, dem von Ullmann angehört, den Namen. 1988 hatte seine Mutter Karin es von ihrer Mutter geerbt. Um den Rennsport kümmerte sich ihr 1953 geborener Sohn Georg. Der Familienstamm hielt einen Anteil von rund 30 Prozent an Sal. Oppenheim. Georg von Ullmanns Schwester Ilona heiratete Matthias Graf von Krockow, den späteren Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter.

Die Struktur der Bank

Sal. Oppenheim war eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese Form wählten auch Firmen wie Henkel. Sal. Oppenheim war aber nicht börsennotiert. Die Anteile hielten rund 40 Personen, wobei der Stamm "Lindenallee" mit Christopher von Oppenheim an der Spitze mit etwas über 30 Prozent die meisten Anteile besaß.

Aktionärsausschuss

Das wichtigste Gremium. Was nicht durch Gesetze und Aufsichtsrat übertragen war, wurde hier verhandelt. Alfred Freiherr von Oppenheim hatte sich 1993 beim Wechsel von der Bankspitze in Aufsichtsorgane Rechte und Einfluss auf das Geschäft festschreiben lassen. Es war festgehalten, bei welchen Geschäften der Aktionärsausschuss beziehungsweise Vorsitzender und Stellvertreter informiert und welchen sie zustimmen mussten. Bei einigen Geschäften mussten sich die Bankchefs sogar eine Entscheidung der Aktionärsvertreter abholen. Das hing vom Umfang von Geschäften oder Krediten ab. Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim rückte 2005 an die Spitze des Gremiums, Georg von Ullmann wurde Vize.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig nach dem Aktionärsausschuss, was seinen Stellenwert zeigt. Die Sitzungen waren kürzer, heißt es im Urteil gegen die einst persönlich haftenden Gesellschafter. Auch wurde die Großkreditnehmerliste im Aufsichtsrat nicht verteilt. Vorsitzender war von Ullmann, Stellvertreter Friedrich Carl von Oppenheim.

Der Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft Georg Baron von Ullmann schwere Untreue vor. Das kann mit langen Haftstrafen geahndet werden. Es geht um ein Grundstückgeschäft in Frankfurt, das schon Gegenstand im Strafverfahren gegen die Ex-Bankchefs Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen sowie Dieter Pfundtwar. Das bebaute Grundstück hatte eine Immobiliengesellschaft, an der Bankeigner Anteile hielten, für 51 Millionen Euro gekauft. Es sollte nach einem umfangreichen Umbau Sitz des Investmentbankings der Bank werden.

2008, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, verkauften die Eigner knapp 95 Prozent der Immobiliengesellschaft für gut 123 Millionen Euro an die Bank. Zu teuer, urteilte die 16. Große Strafkammer 2015. Die Staatsanwaltschaft wirft Ullmann etwa vor, er habe in seinen Funktionen als Aufsichtsratschef und Vize-Vorsitzender des Aktionärsausschusses nicht thematisiert, dass die Bank durch den überstürzten Kauf Gefahr laufe, dass die Grundstücksgesellschaft einen geringeren Wert haben könne. Der Bank soll ein Schaden von 23,6 Millionen Euro entstanden sein.