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Hilfe für PatientenGesundheits-Apps soll es künftig auf Rezept geben

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Medikamente

Eine App kann bei der Einnahme von Medikamenten helfen (Symbolbild).

Berlin – Gesundheits-Apps soll es nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf Rezept geben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, mit dem Ärzte digitale Anwendungen künftig verschreiben können. Dazu gehören etwa Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Auch weitere Regelungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens sind in dem Gesetz enthalten. Linke, Grüne und FDP kritisierten es als unzureichend.

Damit Patienten die Apps schnell nutzen können, soll für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen werden können. „Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patienten besser zu machen“, erklärte Spahn in Berlin. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen.“

Besseres Angebot für Online-Sprechstunden

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation sieht außerdem vor, dass Patienten Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronischem Weg tun können. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf diesem Weg verordnet werden. Zudem sollen auch Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege sollen die Möglichkeit dazu bekommen.

Die Linke forderte genauere Vorgaben für die Prüfung der Gesundheits-Apps. Bei diesen müsse die „Spreu vom Weizen“ getrennt werden, erklärte der Abgeordnete Achim Kessler, Experte für Gesundheitsökonomie. „Stattdessen sollen nun für mindestens ein Jahr alle Angebote bezahlt werden, die in den Markt drängen - und zwar zu selbstgewählten Preisen der IT-Unternehmen.“ Wichtig sei eine gute Bewertung, „welche Anwendungen den Patienten nutzen und welche sogar Schaden anrichten können“.

Elektronische Patientenakte nicht betroffen

Nicht enthalten in dem Gesetz ist die geplante Regelung zur elektronischen Patientenakte, wie die Grünen kritisierten. Die entsprechenden Passagen seien vom Justizministerium gestoppt worden, weil die Versicherten nicht hätten festlegen können, welche Ärzte welche Daten lesen dürfen, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink. Spahn müsse daher zügig dafür sorgen, dass die Versicherten Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen können.

Die AOK zeigte sich hingegen einverstanden mit der Verschiebung bei der Patientenakte. „Tempo geht nicht vor Qualität“, erklärte der Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Die Interessen von Patienten und der Datenschutz müssten weiterhin oberste Priorität haben. Deshalb sei es sinnvoll, Details zum Start der elektronischen Patientenakte später gesetzlich zu regeln.

Die FDP kritisierte den Gesetzentwurf hingegen als generell unzureichend. Spahn mache damit „nun endlich Schritte in die richtige Richtung“, sagte Fraktionsvize Michael Theurer. „Allerdings sind das nur Trippelschritte.“ Er fügte hinzu: „Ambitioniert wäre ein komplett papierloses Gesundheitswesen.“ Es fehle zum Beispiel die mobile Vernetzung innerhalb von Kliniken, aber auch zwischen Kliniken und Hausärzten und dem Pflegepersonal. (afp)