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Die Höhner als BegründungNRW verbietet „Colonia“ Bier aus Hessen

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Colonia

Das Bier heißt zwar „Colonia“, kommt aber nicht aus Köln.

Köln – Köln rühmt sich gerne für seine Toleranz, auch in Geschmacksfragen. Das wird sogar im hymnischen Schunkler „Viva Colonia“ der Karnevalsband Höhner besungen. In ihm heißt es, ins Hochdeutsche übersetzt: „Wir sind multikulinarisch, wir sind multikulturell.“ Beim Bier hört der Spaß aber mitunter auf. Das lässt sich an dem Bannstrahl erkennen, der nun ein Stöffchen trifft, das ausgerechnet auch noch so heißt wie das Lied der Höhner: „Colonia“.

Der Fall: Das „Colonia“ stammt von einer Brauerei aus Frankfurt am Main. Als echtes Kölsch darf aber nur Bier vermarktet werden, das in Köln und Umgebung gebraut wurde. Und die Kontrolleure des NRW-Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) sahen beim Trank vom Main hochgradige Verwechslungsgefahr. Daher reagierten sie rigoros: Eine Allgemeinverfügung untersagt neuerdings Unternehmen, das „Colonia“ in NRW „zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen“.

„Colonia“ soll auf das „Golden Ale“ zurückgehen

Der Hersteller selbst beschreibt das „Colonia“ zwar als „obergäriges Bier, das auf das britische „Golden Ale“ zurückgeht“, spielt aber durchaus mit Kölner Lokalkolorit. Auf dem Etikett ist die Kontur des Kölner Doms zu sehen, ebenso der Kölner Hohenzollernbrücke. Zudem wird das Bier dem geneigten Connaisseur mit einem Charakter schmackhaft gemacht, der „an ein Kölsch in seiner ursprünglichen klassischen Form“ erinnere.

Für NRW, das nach Angaben des Landesamtes bei Routinekontrollen „im Internet“ auf das „Colonia“ stieß, ist das ein Unding. „Nach unserer Ansicht verstößt die gesamte Aufmachung des Bieres vom Etikett bis zum Namen gegen die geschützte EU-Angabe geografischer Spezialitäten“, erklärt es der Deutschen Presse-Agentur. Verbraucher könnten es für ein echtes Kölsch halten. Dieses dürfe aber nur in Köln und Umgebung gebraut werden. „Ähnlich wie beim Parma-Schinken, dieser darf auch nur so benannt und vermarktet werden, wenn dieser in der italienischen Region Parma hergestellt wird.“

Höhner und Römer als Begründung

In der Allgemeinverfügung werden zu Herleitung der Entscheidung zuerst die alten Römer, dann die Höhner herangezogen. „Der Name „Colonia“ spielt mit dem geschützten Begriff „Kölsch“ und lässt sich auf die lateinische Bezeichnung „Colonia Claudia Ara Agrippinensium“, aus der sich die heutige Stadt „Köln“ respektive deren Bezeichnung entwickelt hat, zurückführen“, heißt es in dem recht nüchternen Text. Und danach: „Die Bezeichnung „Colonia“ wird zudem in einem in kölnischer Mundart vorgetragenen Karnevalsschlager („Viva Colonia“) verwendet, der ebenfalls offenkundig und uneingeschränkt mit der Stadt Köln verbunden ist.“ Damit wäre auch das geklärt.

Bei der Braufactum-Brauerei aus Frankfurt ist man etwas überrascht über den Schlag gegen das „Colonia“. „Wir sind erstaunt über diese nun getroffene Entscheidung, schließlich vertreiben wir Colonia bereits seit 2009 - und haben zahlreiche Preise mit diesem Bier, welches wir ja als Summer Ale deklarieren, gewonnen“, erklärt Geschäftsführer Marc Rauschmann. Dagegen vorgehen werde man allerdings nicht, da man sich ab Januar auf andere Sorten im Handel fokussiere - „auch, wenn das bedeutet, dass nun wegen einer wenig nachvollziehbaren Anordnung Ware eines völlig perfekten und übrigens auch sehr köstlichen Produktes vernichtet werden muss“. (dpa)