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Integrationsrat feiertDrei Jahrzehnte Einsatz für ein gutes Zusammenleben in Wesseling

Lesezeit 3 Minuten
Zu sehen sind der städtische Integrationsbeauftragte Gerrit Scott-Vogelgesang, die Vorsitzende des Integrationsrates Giovanna Keilhau sowie Pioniere des Wesselinger Integrationsrates, die auf einer Bühne stehen.

Der städtische Integrationsbeauftragte Gerrit Scott-Vogelgesang (l.) und die Vorsitzende des Integrationsrates Giovanna Keilhau (3.v.l) werben mit Pionieren des Wesselinger Integrationsrates für ein anhaltendes Engagement.

Die Anfänge des Wesselinger Integrationsrates waren nicht leicht, inzwischen ist das Gremium eine feste Größe in der Stadt.

Menschen aus 111 Nationen haben in Wesseling eine Heimat gefunden, jeder fünfte Einwohner der Stadt hat keinen deutschen Pass. Um dieser Bevölkerungsgruppe eine Stimme zu geben, wurde vor 30 Jahren der Integrationsrat gegründet. „Diese kulturelle Vielfalt ist bereichernd und macht unsere Stadt lebenswerter“, sagte Monika Engels-Welter, Erste stellvertretende Bürgermeisterin, bei der Feierstunde zum Jubiläum des Integrationsrats im Rheinforum.

Dabei verliefen die ersten Schritte des Gremiums mühsam. Schon seit den 1970er-Jahren hatte es in der Stadt Anläufe gegeben, die Belange der Gastarbeiter in Ausschüssen und Arbeitskreisen des Rats aufzugreifen. 1994 ermöglichte die Änderung der Kommunalverfassung schließlich die Gründung der „Ausländerbeiräte“.

Am Anfang galt es, viele Herausforderungen zu meistern

Ehe dies auch in Wesseling umgesetzt wurde, war für die interessierten Migranten zunächst Klinkenputzen angesagt, berichtete einer der damaligen Initiatoren: „Wir sind von Haustür zu Haustür gegangen, um die erforderlichen 200 Unterschriften für die Gründung zusammenzubekommen“. Auch in der Verwaltung hielt sich die Begeisterung für die neue Initiative zunächst in Grenzen: „Mir wurde damals von meinen Vorgesetzten vorgeworfen, ich würde die Migranten aufstacheln“, erinnerte sich Ute Billesfeld, damals bei der Stadt für Ausländerthemen zuständig.

Seit der ersten Sitzung im November 1995 bis heute hat sich viel getan, sagt Giovanna Keilhau, inzwischen langjährige Vorsitzende des Gremiums. Die Zeiten, in denen die Gruppe keinen geeigneten Raum oder einen Telefonanschluss hatte, sind lange vorbei: „Wir werden in der Politik wahrgenommen und haben ein eigenes Budget.“

Derzeit kommen von den 15 Mitgliedern acht aus Migrantenorganisationen, sieben sind Ratsmitglieder, eines hat eine beratende Funktion: „So können wir die Belange der Migranten direkt in die Ratsfraktionen einbringen“, sagte Keilhau. Ihrer Meinung nach kann das Gremium einige Erfolge vorweisen, dazu zählen die regelmäßigen Sprechstunden und die Organisation zahlreicher Veranstaltungen zum Thema Integration. Einige davon, wie das Folklore-Festival am Entenfang, sollen wiederbelebt werden.

Im Rahmen der Kommunalwahl im Herbst wird auch der Integrationsrat neu gewählt: „Ich wünschte mir, dass wir mehr Mitglieder hätten“, meinte Giovanna Keilhau, auch die Wahlbeteiligung von zuletzt rund 13 Prozent ist ausbaufähig. Spannend wird zudem, ob sich die Geflüchteten aus der Ukraine für das Gremium interessieren, die erst während der letzten Wahlperiode in die Stadt kamen.

In Sachen Eingliederung gibt es noch genug zu tun, findet der städtische Integrationsbeauftragte Gerrit Scott-Vogelgesang und verweist auf die schwierige Wohnungssituation Geflüchteter, die langen Wartezeiten bei den Sprachkursen und die Probleme bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen: „Ohne das starke Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern wäre die Situation in Wesseling noch schwieriger.“ Bei der von Julia Drexler (Radio Erft) moderierten Feierstunde sorgten zudem Slam Poetin Larissa Hensen und die Band On Cue für die kreativen Momente.


Wahl des Integrationsrates erfolgt parallel zur Kommunalwahl

Die Wahl zum Integrationsrat wird parallel zur Kommunalwahl durchgeführt, die in diesem Jahr am 14. September stattfindet. Wahlberechtigt sind eingebürgerte Deutsche sowie  Nicht-Deutsche mit korrektem Aufenthaltsstatus, die älter als 16 Jahre alt sind. Sie dürfen in der Kommune wählen, in der sie seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz haben. Möglich sind Brief- oder Urnenwahl.