Oberberg – Im Zuge seiner Entscheidung über die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster Ende Dezember auch über die Größe der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September entschieden. „Keine große Sache, aber doch einiges an Arbeit, die aufhält“, fasst Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius den Aufwand zusammen, den Oberbergs Kommunen bis zum 29. Februar erledigt haben müssen.
„Keine große Sache“ – das würde man im Reichshof auch gerne sagen. Tatsächlich aber müssen 11 der 17 Wahlbezirke verändert werden, sagt Jürgen Seynsche, Leiter des Ratsbüros. Die Aufgabe, das nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts hinzubekommen, wird zusätzlich erschwert, weil die Gemeinde bei der neuen Festlegung ihrer Wahlbezirke die beiden Kreistagswahlbezirke nicht verändern darf. Wähler von einem gemeindlichen Wahlbezirk in einen anderen zu „verschieben“, ist nur möglich, wenn die Betroffenen in ihrem bisherigen Kreistagswahlbezirk bleiben.
Politische Auswirkungen noch nicht abzusehen
Auch die politischen Auswirkungen sind in Reichshof noch nicht abzusehen. Möglich ist, dass sich auch die Anzahl der Wahlbezirke in einzelnen Gemeindeteilen verändert: Wo es bei der Wahl 2014 noch drei Wahlbezirke gab, könnten es 2020 nur noch zwei sein und der dritte einem Nachbarstadtteil zuordnet werden. Dort ist der „überzählige“ Kandidat aber gar nicht so bekannt wie in seinem bisherigen Wahlbezirk.
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Nümbrecht wiederum hat 16 Wahlbezirke. „Vier davon müssen wir jetzt neu ordnen“, sagt Rathauschef Redenius und kündigt für Dienstag, 4. Februar, eine Sondersitzung des Wahlausschusses an. Grund für die Verschiebung der Grenzen sind Zuzüge oder Abwanderungen von Einwohnern bis zum Stichtag 30. Juni 2019. So freut sich Nümbrechts Verwaltung einerseits über viele Neubürger in Bierenbachtal und im Bezirk West. Doch diese Neuansiedlungen führen dazu, dass die Wahlkreise geändert werden müssen. Und erst wenn dieser Zuschnitt erfolgt und amtlich geworden ist, dürfen die Parteien ihre Kandidaten für die einzelnen Kreise benennen. „Die sind also ebenso ausgebremst“, sagt Redenius. Der Wiehler Beigeordnete Michael Schell meint: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes sorgt für Arbeit und wird in der Folge für jede Menge Unmut sorgen.“
Aufwand ist enorm
In Wiehl seien die Hälfte der 18 Wahlbezirke betroffen. Und bei dem Versuch, den Zuschnitt so zu gestalten, dass sie den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes entsprechen, müssten noch weitere Wahlbezirke einbezogen werden. „Der Aufwand ist enorm und muss zudem in einem recht kurzen Zeitfenster erfolgen“, ärgert sich Schell.
Wahlbezirke
Die Größe eines Wahlbezirks wird errechnet, indem die Zahl aller in einer Kommune lebenden Deutschen und EU-Bürger – egal welchen Alters – durch die Gesamtzahl der Wahlbezirke dividiert wird. Wie viele Bezirke eine Kommune hat, ist per Gesetz nach gewissen Größenkategorien fest geregelt. Bisher hatten Städte und Gemeinden bei der Einteilung der Wahlbezirke einen Toleranzspielraum von 25 Prozent nach oben oder unten. Nun aber gilt: Die Einwohnerzahl in den einzelnen Wahlbezirken darf maximal nur noch 15 Prozent nach oben oder unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl einer Kommune abweichen. (r)
„In größeren Städten mag die Umsetzung etwas einfacher sein. In unserer Region mit ihren karolingischen Streusiedlungen stellt es aber ein deutliches Problem dar“, erläutert der Beigeordnete. „Den Bürgern, die – zumindest noch – eine durchaus beachtliche, auch emotionale Bindung an ,ihr’ Wahllokal haben, ist es schlichtweg nicht zu vermitteln, warum sie nun woanders wählen sollen.“
Wahlausschuss tagt Anfang Februar
Auch Norbert Hamm, Fachbereichsleiter in Engelskirchen, sagt: „Der Aufwand ist schon groß, gerade wegen der sehr knappen zeitlichen Schiene.“ Drei Wahlbezirke sind konkret betroffen: Schnellenbach, Loope und Engelskirchen I. In Schnellenbach beispielsweise leben 200 Wahlberechtigte zuviel, die werden auf andere Bezirke verteilt. Entscheiden, wie das geht, muss der Wahlausschuss, der auch in Engelskirchen Anfang Februar tagt.
Im Stadtgebiet von Bergneustadt sind drei Wahlbezirke betroffen, die angepasst werden müssen. Es sind die Wahlbezirke 100 (Leienbach), 110 (Hackenberg) und 130 (Wiedenest I). Durch die Anpassung der Einwohnerzahlen sind ebenfalls betroffen die Wahlbezirke 120 (Hackenberg II) und 150 (Pernze). Die endgültige Entscheidung über die Einteilung der Bezirke trifft der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar.
Wahlkreise in Morsbach bleiben unverändert
Geringer sind die Auswirkungen in Marienheide. Hier ist nur einer der 13 Wahlbezirke betroffen: Im Bezirk 050 (Griemeringhausen) gibt’s eine Abweichung nach unten von 15,87 Prozent gibt. Laut Bürgermeister Stefan Meisenberg sei noch offen, ob dieser Bezirk überarbeitet werden muss. Weil die Abweichung nur im Nachkomma-Bereich liege, könne vielleicht eine Ausnahmeregelung greifen. Derzeit wartet die Verwaltung zu dieser Frage noch auf eine Auskunft des Landeswahlleiters. Um Rechtssicherheit zu haben, werde aber wahrscheinlich ein Straßenzug vom benachbarten Bezirk 060 dem Bezirk 050 angegliedert.
Auch ob Waldbröl einige seiner 17 Wahlkreise überarbeiten muss, steht nach Angaben von Fachbereichsleiter Ulrich Domke noch nicht fest: „Wir rechnen, die Prüfung läuft.“ So verhält es sich auch in der Kreisstadt Gummersbach: Man prüft noch, ob und welche Auswirkungen das Urteil haben wird. Das bleibt der Gemeinde Morsbach derweil erspart: „Zum Glück!“, freut sich die zuständige Fachbereichsleiterin Susanne Hammer, dass alle 13 Wahlkreise unverändert bleiben können. (höh/tie/sül/kn/ag)