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Ergebnis erst nächste WocheKreis bremst Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht im letzten Moment aus

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Ein Windrad mit rot-weiß gestreiften Blättern dreht sich vor einem dunklen Himmel.

Das Thema Windkraft in Nümbrecht wird die Bürger, Politik und Verwaltung noch eine ganze Weile beschäftigen.

Das Ergebnis einer Bürgerbefragung zum Thema Windenergie in Nümbrecht liegt vor. Das Ergebnis wird aber frühstens nächste Woche veröffentlicht.

Ob die Menschen in Nümbrecht es ihren Gemeindewerken zutrauen, selber Windkraftanlagen zu bauen und zu betreiben? Das Ergebnis der entsprechenden Befragung der Bürger liegt seit Dienstagnachmittag im Nümbrechter Rathaus vor. Veröffentlicht wird es – entgegen anders lautender Pläne – aber frühestens in der kommenden Woche in der Ratssitzung.

Für diese unerwartete Wendung sorgte eine E-Mail des Oberbergischen Kreises als Aufsichtsbehörde mit einer Verfügung, die erst am Montagabend bei Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius einging, wie er auf Nachfrage mitteilt.

Die Menschen offiziell nach ihrer Meinung zu fragen – das ist in Deutschland kein Kinderspiel. Im konkreten Fall sind es sich widersprechende juristische Auffassungen, die der Oberbergische Kreis auf der einen und das von der Gemeinde Nümbrecht konsultierte Fachanwaltsbüro auf der anderen Seite vertreten und die nun irgendwie aus der Welt zu schaffen sind.

Kreis stößt sich an der Verwendung des Wortes „einverstanden“

Die Frage, auf die die Nümbrechter antworten sollten, lautete wörtlich: „Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“

Aus einer Pressemitteilung der Gemeinde Nümbrecht geht nun hervor, dass man beim Kreis die Auffassung vertritt, der Ratsbeschluss zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids sei „voraussichtlich rechtswidrig“. Im Kreishaus stößt man sich demnach unter anderem an der Verwendung des Wortes „einverstanden“. Mit diesem Wort werde keine abschließende Entscheidung herbeigeführt, so der Hinweis aus der Kreisstadt.

Die Gemeinde entgegnet, dass gerade die inhaltliche Bestimmtheit von Anfang an mit einer Fachanwaltskanzlei abgestimmt worden sei, und auch jetzt könnten die konsultierten Fachjuristen die Auffassung des Oberbergischen Kreises nicht nachvollziehen. Vielmehr bleiben sie bei ihrer Einschätzung, nach der die Formulierung bürgerentscheidsfähig ist. Ein „Einverständnis“ sei nun einmal mehr als eine mehr oder weniger unverbindliche Meinungsäußerung.

Nümbrechter Gemeinderat tagt nächste Woche

So weit in Kürze die juristischen Positionen. Und wie geht’s jetzt weiter? Der Kreis hat den Bürgermeister angewiesen, den ursprünglichen Ratsbeschluss zu beanstanden. „Insofern bin ich gehalten, der Anweisung Folge zu leisten, auch wenn dies nicht meiner Rechtsauffassung entspricht“, so Redenius.

Auf ein Armdrücken mit dem Kreis vor Gericht will er sich nicht einlassen – Dauer und Ausgang seien unvorhersehbar, „eine derartige Hängepartie ist auch der engagierten Bürgerschaft nicht zu vermitteln“, glaubt Redenius.

Den Knoten durchschlagen soll nun der Gemeinderat nächste Woche; er soll seinen Beschluss zum Ratsbürgerentscheid von September aufheben und dessen Ergebnis wie eine Bürgerbefragung bewerten. Die ist zwar rechtlich nicht bindend und gesetzlich nicht geregelt, aber folgen kann die Politik ihr natürlich trotzdem.

Dass das Thema Windkraft die Menschen in Nümbrecht umtreibt, zeigt sich auch an der hohen Beteiligung. 8088 Bürgerinnen und Bürger haben mitgemacht, was laut Gemeinde einer Abstimmungsbeteiligung von über 56 Prozent entspricht. Zum Vergleich: Bei der letzten Kommunalwahl im September 2020 lag die Wahlbeteiligung in Nümbrecht bei 52,2 Prozent.

Auf die Frage, warum sich der Oberbergische Kreis erst am Abend vor der geplanten Auszählung bei Redenius gemeldet hat, hieß es aus dem Kreishaus, „in den vergangenen Tagen“ seien mehrere Eingaben zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens eingegangen. Eine Prüfung habe unter anderem ergeben, „dass im Wege eines (Rats-)Bürgerentscheides keine Grundsatzfragen einer Abstimmung zugeführt werden dürfen.“ Der Kreis habe der Gemeinde aber einen möglichen Weg aufgezeigt, dass die Behandlung des Votums als rechtlich nicht bindende Bürgerbefragung alternativ in Betracht komme.