Die IHK Köln wählt am 7. November ihre Vollversammlung, die über Mitgliedsbeiträge und den Wirtschaftsplan entscheiden wird.
„Parlament der Wirtschaft“IHK Köln: Was man zur Wahl der Vollversammlung wissen sollte
Vom 1. Oktober bis zum 4. November wählt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln ihre Vollversammlung. Ausgezählt werden die Stimmen am 7. November. Das Gremium, das die Kammer auch „Parlament der Wirtschaft“ nennt, bestimmt die Richtlinien der Arbeit, wählt die Präsidentin oder den Präsidenten, weitere Mitglieder des Präsidiums sowie die Hauptgeschäftsführung.
Die Vollversammlung legt Mitgliedsbeiträge und Gebühren fest und beschließt über den Wirtschaftsplan der Kammer. Mit Resolutionen verdeutlicht sie die Position der Kammer gegenüber Politik und Verwaltung, etwa wenn es um den Wirtschaftsstandort geht. Die Mitglieder der Vollversammlung arbeiten ehrenamtlich. Sie werden für fünf Jahre, jetzt bis zum 31. Dezember 2029, gewählt.
Wer wählt die Vollversammlung?
Wahlberechtigt sind die 150.000 IHK-Mitglieder im Kammerbezirk. Jedes Unternehmen hat nur eine Stimme, egal wie groß es ist. Ausgeübt wird das Wahlrecht von Personen, die ein Gewerbe angemeldet haben oder im Handelsregister als Einzelkaufmann eingetragen sind. Bei Unternehmen wählt der, der zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
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Wie werden die Mitglieder des Gremiums gewählt?
Erstmals gibt es neben der Briefwahl auch die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe. Die IHK Köln versendet an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl und den Unterlagen für die Briefwahl. Zu besetzen sind insgesamt 92 Sitze. Weitere 15 Sitze können durch Kooptation besetzt werden. So soll sichergestellt werden, dass das Gremium die Wirtschaft in der Region spiegelt und wichtige Unternehmen vertreten sind.
Besonderes Gedränge um die Plätze gibt es nicht. Zugelassen vom Wahlausschuss wurden 128 Kandidatinnen und Kandidaten. Vor fünf Jahren traten noch 172 an. Gewählt wird in 32 Gruppen. Die sind gebildet nach einem Schlüssel, mit dem europaweit Branchen klassifiziert werden. Ist ein Kandidat Prokurist in mehreren Unternehmen, die unterschiedlichen Wahlgruppen angehören, hat er die Wahl, in welcher Gruppe er antritt.
Außerdem gibt es eine regionale Verteilung. So bildet etwa das produzierende Gewerbe insgesamt vier Wahlgruppen, nämlich in Köln, wo die Personalleiterin der Ford-Werke und eine Vorständin der Deutz AG antreten, in Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis, im Rhein-Erft-Kreis und im Oberbergischen Kreis. In anderen Gruppen wie etwa in der für Banken und Versicherungen wird im gesamten Kammerbezirk gewählt. Die Zahl der Sitze für die Wahlgruppen richtet sich nach deren Bedeutung, gemessen an der Mitarbeiterzahl oder dem Umsatz. So gibt es eine Gruppe mit neun Sitzen und sieben Gruppen mit nur einem Sitz.
Wer kann sich um ein Mandat bewerben?
Kandidaten müssen volljährig sein. Und sie müssen das IHK-Wahlrecht ausüben dürfen, weil sie selbst oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung eines IHK-Unternehmens berechtigt sind. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristen.
Wird immer gewählt – egal, wie viele Bewerber es gibt?
Ja. In zwölf der 31 Wahlgruppen könnten die Kandidaten sonst jetzt schon feiern. In denen gibt es nämlich genauso viele Kandidaten wie Sitze. Zunächst gab es auch in diesen Gruppen weniger Bewerber als vorgesehene Mandate. Dann hätte die neue IHK-Vollversammlung weniger als 92 Sitze gehabt. Innerhalb der Nachfrist haben sich jedoch weitere Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet, heißt es in einer Mitteilung des Wahlausschusses.
Jetzt kandidieren zumindest so viele, wie in der Wahlordnung der Gruppe vorgesehen sind. Dennoch ist nicht jeder Kandidat in Gruppen, in denen es so viele Sitze wie Bewerber gibt, schon Vollversammlungsmitglied. Sie oder er muss sich zumindest selber wählen. Denn mindestens eine Stimme ist erforderlich für die offizielle Wahl in die Vollversammlung.
Wie viele Wahlberechtigte nehmen üblicherweise teil?
Wirklich mobilisieren kann die IHK-Wahl nicht. 2014 sank die Beteiligung von zuvor etwas über zehn Prozent auf 8,17 Prozent. 2019 wählten dann 8,2 Prozent der Berechtigten.