Bisher galt das Verweilverbot nur an Wochenenden und Feiertagen.
An allen WochentagenStadt will das Verweilverbot am Brüsseler Platz ausweiten

Bisher galt das Verweilverbot nur an Wochenenden und Feiertagen.
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Das Verweilverbot am Brüsseler Platz soll auf alle Wochentage ausgeweitet werden. Das sieht eine Beschlussvorlage vor, die die Stadtverwaltung am Freitag in die politischen Gremien eingebracht hat. Der Rat soll wie berichtet in seiner Sitzung am 3. April über den Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung entscheiden. Bereits seit dem 7. Februar 2025 gilt eine Allgemeinverfügung über das Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz, das freitags, samstags und vor Feiertagen gilt. Diese soll nun von der ordnungsbehördlichen Verordnung abgelöst werden, die sich auf Paragraf 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit Paragraf 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes fußt.
Der Entwurf sieht nun ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz von montags bis sonntags im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr vor. „Die aktuellen Messungen aus Dezember 2024 zeigen deutlich, dass nicht allein Rufen, Schreien, Lachen und Glasklirren für den Geräuschpegel bestimmend sind. Es ist vielmehr die gesamte Geräuschkulisse der normalen Gespräche, die durch die Besucherinnen und Besucher des Platzes und die Außengastronomie verursacht wird“, schreibt die Verwaltung. Bereits kleinere Menschenmengen von 20 bis 50 Personen würden es nach aktuellen Lärmmessungen für den Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner notwendig machen, das Verbot auf alle Wochentage zu erstrecken. Tritt die Verordnung in Kraft, können auch Bußgelder verhängt werden. Bei vorsätzlich begangenen Verstößen werden bis zu 1000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis zu 500 Euro fällig.
Bisher getroffene Maßnahmen zeigten keine dauerhafte Wirkung
Per Gerichtsurteil ist die Stadt verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die kritische Lärmwertgrenze von 60 dB(A) nicht überschritten wird. Das Verweilverbot soll die Lösung bringen, denn die bisher von der Stadt getroffenen Maßnahmen zur Lärmreduktion hatten keine dauerhafte Wirkung gezeigt. Auch das Oberverwaltungsgericht sah diese als unzureichend an. Das von Anwohnern und Gastronomen geforderte Alkoholkonsumverbot, anstelle eines Verweilverbotes, reiche nicht aus, um den Lärm zu reduzieren, heißt es in der Beschlussvorlage weiter. Die Beeinträchtigung, dass der Platz in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr für Treffen zur Verfügung stehe, trete in der Abwägung hinter dem Gesundheitsschutz zurück, begründet die Stadt.
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Was genau unter dem Wort Verweilen zu verstehen ist, hat die Stadt auf Forderung der Polizei noch einmal konkretisiert: Ein Verweilen liege immer dann vor, wenn eine Person stehen bleibt, sich hinsetzt oder auf der Fläche umhergeht. Ein Passieren des Bereiches sei möglich, die Fläche müsse allerdings „unverzüglich“ verlassen werden. Ausgenommen davon sind Aufräumarbeiten von Mitarbeitenden der angrenzenden Gastronomiebetriebe sowie deren Gäste beim Rauchen.
Ein tägliches Verweilverbot ist nicht hinnehmbar. Die Konsequenzen für die ansässigen Unternehmen sind nicht akzeptabel und für die Außenwirkung der Stadt fatal.
Die Vertreter der Gastronomie am Platz, die Dehoga und die IG Gastro, lehnen das Verweilverbot ab. „Während die diese Problematik auslösende Menschenmenge in den warmen Sommermonaten auf andere Plätze in der Stadt ausweichen wird, mit ähnlichen Folgen wie auf dem Brüsseler Platz, sollen dagegen die Gewerbetreibenden und Anwohner ab 22 Uhr für Friedhofsruhe sorgen. Dies ist weder angemessen noch verhältnismäßig und wird auch einer Millionenstadt nicht gerecht“, schreibt etwa die Dehoga. Auch die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) äußert Bedenken: „Ein tägliches Verweilverbot ist nicht hinnehmbar. Die Konsequenzen für die ansässigen Unternehmen sind nicht akzeptabel und für die Außenwirkung der Stadt fatal.“
Über die Beschlussvorlage wird am Donnerstag in der Bezirksvertretung Innenstadt und am Montag, 24. März, im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen beraten. Entschieden wird bei der Ratssitzung am 3. April. Zur Evaluation des Verweilverbots kündigt die Verwaltung zudem Lärmmessungen durch ein Ingenieurbüro an. Derzeit suche man nach einem geeigneten Standort, der aussagekräftige Messungen ermöglicht. Ziel sei es, insbesondere die warmen Tage im Frühling und Frühsommer in die Betrachtung einfließen zu lassen. Erste Ergebnisse für eine Gesamtbetrachtung könnten dann im Sommer vorliegen.
Andere Beschwerden

Auch an der Schaafenstraße ist nachts viel los.
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Das Vorgehen am Brüsseler Platz könnte auch andernorts Beschwerden und Klagen von Anwohnern nach sich ziehen. An der Schaafenstraße herrscht ebenfalls ein reges Nachtleben. Ein Anwohner hatte gegen die Stadt auf Einhaltung der Ruhezeiten geklagt, die Klage aber nach einem Vergleich wieder zurückgezogen. Die Stadt sollte im Gegenzug ein Lärmgutachten in Auftrag geben. Nach Auskunft eines Stadtsprechers liegt das Ergebnis inzwischen vor, es werde aber noch ausgewertet. Auch an der Siegburger Straße sorgt ein Anwohner seit längerem dafür, dass die Kirmes ab 22 Uhr beendet ist. Am Konrad-Adenauer-Ufer pochen zwei Anwohner mit Beschwerden darauf, dass Kölncongress im Tanzbrunnen (auf der anderen Rheinseite) pünktlich um 22 Uhr das Programm beendet.