Vier Monate nach dem Unfall mit zwei Toten auf der A555 bei Wesseling, an dem zwei FC-Nachwuchsspieler beteiligt gewesen sein sollen, sind die Ermittlungen fortgeschritten. Geprüft wird ein mögliches illegales Rennen.
Unfall mit FC-TalentenAuswertung der Handy-Daten nach tödlichem Unfall bei Wesseling abgeschlossen
Nach dem Unfall mit zwei Toten im Dezember 2023 auf der A555 bei Wesseling, an dem zwei Nachwuchsfußballer des 1. FC Köln beteiligt gewesen sein sollen, befinden sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem fortgeschrittenen Stadium. „Die in Betracht kommenden Zeugen sind mittlerweile vernommen worden. Darüber hinaus ist die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone, insbesondere der Kommunikations- und Standortdaten, abgeschlossen“, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage der Rundschau mit.
Allerdings warte die Ermittlungsbehörde derzeit noch auf das in Auftrag gegebene Unfallrekonstruktionsgutachten, an dessen Erstellung mehrere Sachverständige beteiligt seien. „Nach dessen Eingang, den wir in Kürze erwarten, wird die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewerten und eine Abschlussentscheidung treffen“, erklärte Bremer weiter.
Beide Talente sind vom 1. FC Köln nicht mehr freigestellt
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Bei dem verheerenden Unfall am späten Abend des 1. Dezember vergangenen Jahres waren die aus Lüdenscheid stammende Mutter (49) und ihre in Bonn studierende Tochter (23) in ihrem Auto verbrannt. Sie waren auf der Rückfahrt von einem Konzertbesuch in der Lanxess-Arena. Ermittelt wird gegen zwei Spieler der U21-Mannschaft des 1. FC Köln, die sich auf dem Rückweg vom Regionalliga-Heimspiel gegen den SC Fortuna Köln befanden.
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Die Behörde prüft, ob sich die beiden 20-Jährigen ein Rennen geliefert haben. Sie sollen mit einem Mercedes und einem Audi unterwegs gewesen sein und dabei den VW Polo der Frauen von hinten gerammt haben, der daraufhin ausscherte und in Flammen aufging. Im Bereich der Unfallstelle gilt nach Angaben der Polizei Tempo 80. Beide Spieler wurden nach Angaben des 1. FC Köln aus „Fürsorgepflicht“ zunächst vom Trainings- und Spielbetrieb freigestellt, an dem sie inzwischen wieder teilnehmen. Damit kommt der Club seiner Pflicht nach, einen Arbeitsplatz anzubieten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Zeitpunkt einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann Pressesprecher Bremer noch „nicht einschätzen, zumal die Verfahrensbeteiligten zuvor noch ergänzende Akteneinsicht erhalten werden und eigene Stellungnahmen zur Bewertung des Falles abgeben können“. (tca)