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DurchsuchungSpringmesser wurde einem Drogendealer aus Mechernich zum Verhängnis

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt die Aufschrift „Landgericht“ über dem Eingang des Bonner Gerichts.

 Am Landgericht Bonn wurde ein 40-jähriger Familienvater aus Mechernich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Bei einer Durchsuchung fanden Polizisten Rauschgift in größeren Mengen. Zur sechsjährigen Haftstrafe führte aber auch ein weiterer Fund.

Im Sommer 2023 nahm der Hausmeister eines Mehrfamilienhauses in Mechernich einen merkwürdigen Geruch im Hauswirtschaftsraum wahr. Die Ursache war Marihuana, verpackt in durchsichtigen Plastikbeuteln. Genau 535 Gramm, wie die Polizei später nachwog, in einem Mülleimer.

In Verdacht, den Stoff gebunkert zu haben, geriet ein heute 40 Jahre alter Mieter, weil auch er einen Schlüssel zu der Abstellkammer hatte. Der Mann redete sich zunächst damit heraus, es hätten sich ja auch weitere Bewohner Zugang zum Kellerraum verschafft haben können.

40-jähriger Familienvater nahm seit mehr als 20 Jahren Drogen

Ein Jahr später, am 4. September 2024, halfen ihm keine Ausreden mehr. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten Polizisten Rauschgift in größerer Menge. Deswegen musste der Mechernicher sich jetzt vor der 11. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.

Der Familienvater nimmt seit dem 15. Lebensjahr beinahe täglich Haschisch, später kamen Ecstasy und Amphetamine dazu. Das nötige Geld verschaffte er sich durch Drogenhandel. Deswegen ist er mehrfach verurteilt worden. 2009 schickte ihn das Landgericht für sechs Jahre ins Gefängnis, die Strafe saß er in der JVA Geldern ab. Als er versuchte, nach einem Hafturlaub Amphetamine in den Knast zu schmuggeln, wurde er erwischt und vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Mechernich: Ermittler fanden im Kinderzimmer Rauschmittel

Danach blieb er straffrei, bis er 2021 in seiner Heimat wieder in die Drogenszene geriet und Schulden machte, die er mit dem Verkauf einer größeren Lieferung von Rauschgift abzahlen wollte. Die Euskirchener Polizei bekam Wind davon und rückte am 4. September 2024 zu einer Wohnungsdurchsuchung an.

Die Ermittler fanden in einem Schrank im Kinderzimmer Marihuana, LSD, Kokain, Ecstasy, Amphetamine, Haschisch und das Narkosemittel Ketamin; dazu 437 Euro in bar. Der Verdächtige soll gleich zugegeben haben, dass er die Drogen weiterverkaufen wollte. Er wurde festgenommen. Ein Haftrichter unterschrieb einen Haftbefehl, weil die Fahnder in einer Kommode im Flur auch ein Springmesser mit ausgeklappter Klinge entdeckt hatten.

Weil das Messer griffbereit oben in einer Schublade lag und der Angeklagte sich damit bei Angriffen hätte verteidigen können, gingen der Haftrichter und auch die Strafkammer von bewaffnetem unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln aus, und darauf steht eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren. Einen minderschweren Fall (sechs Monate bis zehn Jahre), verneinten die Richterinnen.

Sie glaubten dem 40-Jährigen nicht, dass er sich das Messer auf einem Flohmarkt besorgt habe und es niemals als Verteidigungswaffe einsetzen wollte. Am Ende erhielt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.