- Am 13 September finden die Kommunalwahlen statt.
- Gewählt wird in den Kommunen unter anderem ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin.
- Was alles gewählt wird, wer wahlberechtigt ist und wer die Kandidatinnen und Kandidaten sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kreis Euskirchen – Der Wahlkampf ist in vollem Gange. Die Plakate hängen, die Instagram-Storys sind gefüllt. Der Kandidaten setzen in diesem Jahr deutlich mehr auf einen crossmedialen Wahlkampf, um möglichst viele Wähler auf den unterschiedlichen Kanälen zu erreichen.
Nach Angaben des Kreises sind mit Stand vom 9. August 162 106 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt und dürfen am Sonntag, 13. September, sowohl einen neuen Landrat beziehungsweise eine neue Landrätin als auch in neun Kommunen einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin wählen. In allen elf Kommunen wird zudem ein neuer Stadt- oder Gemeinderat gewählt.
Wer will im Rathaus Chef werden oder bleiben?
In Dahlem fordert Tobias Pastori (parteilos) den Amtsinhaber Jan Lembach (CDU) heraus. In Bad Münstereifel konkurrieren Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian (CDU) und Thomas Bell (Die Linke) um den höchsten Posten im roten Rathaus.
Klaus Peter Hohn (parteilos, wird von der CDU unterstützt), Jennifer Meuren (parteilos, wird von SPD, UWV, FDP und Grünen unterstützt) und Rolf Bönder (parteilos) wollen in Blankenheim auf den Chefposten im Rathaus. Amtsinhaber Ulf Hürtgen (CDU) will in Zülpich in seine zweite Amtszeit starten. Herausgefordert wird er von Detlef Krings (FDP) und Christine Bär (SPD). In Euskirchen gibt es gar einen Vierkampf. Zur Wahl stehen: Christiane Loeb (CDU), Sacha Reichelt (parteilos, wird von der SPD unterstützt) sowie Stephanie Burkhardt (Grüne) und Cuma Kaya (Die Linke).
In Weilerswist können die Bürger der Gemeinde zwischen Anne Horst (parteilos) und Alexander Welter (CDU, SPD, FDP) entscheiden. In Nettersheim gibt es nur einen Kandidaten: Norbert Crump (CDU). In Mechernich stehen Amtsinhaber Dr. Hans-Peter Schick (CDU) und die Herausforderer Dr. Peter Schweikert-Wehner (SPD) und Oliver Totter (FDP) zur Wahl.
Der parteilose Bürgermeister Rudolf Westerburg wird in Hellenthal von Ricarda Steinbach (CDU) herausgefordert. In Heimbach stehen Jochen Weiler (CDU) und Dirk Nagelschmidt (parteilos, wird von SPD und UWV unterstützt) zur Wahl.
Wer will Rosenkes Nachfolger werden?
Um die Nachfolge von Landrat Günter Rosenke (parteilos), der nach knapp 26 Jahren in den Ruhestand geht, bewerben sich gleich sechs Kandidaten. Johannes Winckler (CDU), Markus Ramers (SPD), Hans-Werner Ignatowitz (Grüne) und Frank Poll (AfD) haben ihren Hut in den Ring geworfen. Ebenso wie Melanie Hill (Die Linke) und Camelia Dederichs (ÖDP).
Wann gibt es eine Stichwahl?
Gewählt ist, wer am 13. September mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Andernfalls findet am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Das wäre in Nettersheim der Fall.
Was wird neben den Bürgermeistern und dem Landrat noch gewählt?
Zusätzlich werden die jeweiligen Vertretungen (Kreistag, Stadt-/Gemeinderat) gewählt. Dazu ist das jeweilige Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt, wobei der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt gewählt ist. In Kall und Schleiden wird kein Bürgermeister gewählt.
Hermann-Josef Esser ist seit 2017 in Kall Bürgermeister (gewählt bis 2025), Ingo Pfennings seit 2018 Verwaltungschef in Schleiden. Aber auch dort werden neue Räte gewählt.
Wer darf seine Stimme abgeben?
Wählen darf jeder Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Gemäß Grundgesetz gilt das Kommunalwahlrecht nur für deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten.
Da zur Änderung des Kommunalwahlrechts eine Grundgesetzänderung notwendig wäre, entfällt das Kommunalwahlrecht für hier lebende britische Staatsangehörige und für im Vereinigten Königreich lebende deutsche Staatsangehörige nach dem EU-Austritt am 31. Januar dieses Jahres.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können bei den zuständigen Wahlämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen bis Freitag, 11. September, 18 Uhr, angefordert werden. In bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei plötzlicher (nachgewiesener) Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, auch am Tag der Wahl bis 15 Uhr.
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Die angeforderten und von den Wahlämtern ausgehändigten Briefwahlunterlagen für die Kreiswahlen sind vom Wählenden zurückzusenden. Postgebühren werden nicht erhoben. Da die letzte Zustellung der Post vor der Wahl am Freitag, 11. September, bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens einen Tag zuvor bei der Post aufgegeben werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzugeben. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung am 13. September bis 16 Uhr eingegangen sind.