Eifel – Wenig Neues ist den offiziellen Antworten von Deutscher Telekom und „Atene Kom“ auf die Petition von Landrat und Bürgermeistern im Kreis bezüglich der Umsetzung des Breitbandausbaus zu entnehmen. Zwar äußern beide Unternehmen Verständnis für die deutlich formulierten Probleme, doch von einer Lösung ist nicht die Rede.
Auch wenn seit Monaten die Bagger unterwegs sind, um die für die Verlegung der Glasfaserkabel notwendigen Leerrohre im Eifeler Boden zu vergraben, hat die Umsetzung des mit vielen Millionen aus Bundes- und Landesmitteln geförderten Breitbandausbaus für Unverständnis gesorgt. Die Ursache des Unmuts resultiert aus der in den Förderrichtlinien enthaltenen Bemessungsgrenze von 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s).
Neues Förderprogramm
Wie die Bundesregierung plane, die Unzulänglichkeiten bei den Förderbedingungen zum Glasfaserausbau auszuräumen, wollte der Schleidener Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand (FDP) durch eine Anfrage wissen. „In den Förderprojekten haben sich bisher keine praktischen Umsetzungsschwierigkeiten ergeben“, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger.
Es werde ein neues Förderprogramm vorbereitet, dass den Breitbandausbau in Gebieten, die mehr als 30 MBit/s, aber weniger als 1 Gbit/s Bandbreite haben, unterstütze. Sobald die Genehmigung der EU erteilt sei, werde mit der Förderung begonnen.
„Unsere konkrete Frage wird rudimentär beantwortet“, kommentierte Herbrand die Stellungnahme. Die Regierung wolle sich nicht die Blöße geben, dass es Probleme gibt. Erstaunlich sei, dass es im zweiten Satz heißt, es gibt keine Probleme, trotzdem aber eine neue Förderstruktur erarbeitet werde.
Herbrand: „Die dumpfe Vereinfachung einer komplexen Problemlage wird den Sorgen und Wünschen in bislang unterversorgten Regionen nicht im Ansatz gerecht.“ (sev)
Diese führte vielerorts zu der Situation, dass die Glasfaserleitung nicht in alle Häuser gelegt wird, sondern das Leerrohr an mit Kupferleitung versorgten Haushalten vorbeiführte, um im Außenbereich liegende Bereiche mit Glasfaser anzuschließen. Denn nur die Haushalte, deren mögliche Bandbreite unter 30 Mbit/s sind von dem aktuellen Förderprogramm erfasst.
Telekom und Atene Kom äußern lediglich Verständnis
„Diese Regelung führt zu erheblichen Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern und ist aus unserer Sicht auch nicht nachvollziehbar zu erklären“, heißt es in der Petition, mit der sich im Dezember die Bürgermeister gemeinsam mit Landrat Günter Rosenke an den Fördergeber, die Firma „Atene Kom“, und die Telekom als ausführendes Unternehmen gewandt hatten. Gefordert wurde, dass die Möglichkeiten der Breitbandförderung zur Erstellung eines Gigabit-Netzes genutzt würden.
In ihren Antworten äußern Atene und Telekom Verständnis. „In diesem Schreiben sprechen Sie (…) ein ganz relevantes Thema an “, spricht die Breitbandbeauftragte der Telekom die „Nutzung von Synergiepotenzialen“ an. Sie schiebt den Ball weiter in Richtung Atene und Bundesverkehrsministerium. „So sind (…) bis heute weder die detaillierten Anforderungen noch die Konditionen klar geregelt“, teilt sie mit. Dadurch sei eine rechtssichere Kalkulation der Rahmenparameter weiterhin nicht möglich.
Mit „Bedauern“ habe er von den Herausforderungen im Kreis vernommen, schreibt Tim Brauckmüller, Geschäftsführer von „Atene Kom“. Er weist auf zwei Möglichkeiten hin: Eine eigenwirtschaftliche Mitverlegung durch die Telekom oder eine zukünftige Erschließung auf Basis von Reservekapazitäten.
Allerdings sei die Höhe des Mitverlegungsentgeltes noch offen. Die Bundesnetzagentur habe dazu bisher keine Festlegungen vorgenommen, benennt er die Stelle, die eigentlich dafür zuständig sei. Dennoch sei die Mitverlegung möglich.
Atene habe eine vorläufige Verwaltungspraxis entwickelt, die der Telekom bekannt sei. „Schnellstmöglich“ solle für Klarheit gesorgt werden. Konkrete Schritte, wie sich die Problematik in Zukunft auflösen soll, werden dagegen weder von Atene noch von der Telekom angekündigt.
Eine ausführliche Stellungnahme des Kreises zum Thema kündigte Sprecher Wolfgang Andres für nächste Woche an.