- Am 5. August 2015 zündeten zwei junge Albaner aus Frust über ihre drohende Abschiebung ihr Zimmer im Asylheim in Bad Godesberg an.
- Jetzt, fast fünf Jahre später, stehen die beiden Asylbewerber vor Gericht.
- Die Bonner Staatsanwaltschaft klagt sie wegen schwerer Brandstiftung an.
- Lesen Sie hier, was damals passierte und welche Strafe die jungen Männer erwartet.
Bonn – Drei Monate erst waren die jungen Flüchtlinge aus Albanien in Deutschland. Ihre Asylanträge jedoch waren sehr schnell abgelehnt worden. Innerhalb von drei respektive sechs Tagen wussten sie bereits, dass sie wieder abgeschoben werden - und landeten deswegen auch in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Bad Godesberg.
An der Deutschherrenstraße wohnen 250 Asylbewerber, fast alle aus dem Westbalkan, aus dem Maghreb, Russland und dem Irak, die von der Abschiebung bedroht sind und kaum Chance auf eine Bleibe haben. Das war Ende April 2019. Auch bei den beiden jungen Flüchtlingen - 19 und 24 Jahre alt - , die ohne Familie eingereist waren, stieg in den Wochen ohne Hoffnung der Frust. Am 5. August 2015, gegen 13.30 Uhr, legten sie in ihrem Zimmer V 726, das sie in der zweiten Etage gemeinsam bewohnt hatten, ein Feuer. Ein wütender Brand, der auf den gesamten Wohnkomplex überzugreifen drohte, - wenn nicht die Feuerwehr mit einem Großeinsatz rechtzeitig vor Ort gewesen wäre.
Zimmer wurde restlos zerstört
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die beiden mutmaßlichen Feuerleger jetzt wegen gemeinschaftlich schwerer Brandstiftung angeklagt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte. Demnach sollen die beiden Angeklagten Gegenstände wie Kleidung, Wollmützen, Matratzen, Koffer auf einen Tisch in der Mitte des Zimmers zusammengetragen haben. Dabei soll der Jüngere, der die gesamte Straftat mit seinem Handy gefilmt hat, die Regieanweisungen gegeben haben: So wurde auch aufgezeichnet, wie der Ältere mit einem Papier die gestapelten Gegenstände anzündet, während der filmende Jüngere in die Stichflammen auf Albanisch droht: „Dort, wo es Albaner gibt, wisset, dass es dort immer in dem Land/Ort Flammen geben wird.“
Das Feuer breitete sich im Zimmer schnell aus und zerstörte es restlos: Der Innenputz platzte von den Wänden, die Scheiben wurden zerstört und die Außenfassade erheblich beschädigt, heißt es in der Anklage. Das Zimmer jedenfalls war nicht mehr bewohnbar. Der Gesamtschaden beträgt 120 000 Euro. Zudem war die ganze Flüchtlingsunterkunft mutwillig gefährdet worden: Sämtliche Bewohner mussten evakuiert werden, darunter 51 Familien. Es blieb beim Schrecken: Alle waren anschließend ärztlich untersucht worden, keiner war verletzt oder hatte sonst wie Schaden genommen. Die beiden mutmaßlichen Brandstifter wurden schnell festgenommen, seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren möglich
Kurz nach der Tat tauchte der Selbstdreh einer Brandstiftung auf einer albanischen Facebook-Seite auf. Bald auch landete das Video in Youtube - und natürlich in den Ermittlungsakten der Bonner Staatsanwaltschaft.
Der Prozess gegen die beiden Angeklagten findet demnächst vor einer Jugendkammer des Bonner Landgerichts statt. In Deutschland sind sie nicht vorbestraft; über ihr Leben in der Heimat ist wenig bekannt.
Jetzt müssen sie - jedenfalls der erwachsene Feuerleger - mit Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren rechnen.