Der von der Dorfgemeinschaft Wormersdorf favorisierte und auch von der Rheinbacher Politik gewünschte Lebensmittelvollversorger mit einer Größe von 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche wird in dieser Form nicht von der Bezirksregierung genehmigt.
Hoffnung zerschlagenKein großer Lebensmittelmarkt am südlichen Ortsrand von Wormersdorf
Kein Metzger, kein Bäcker kein Lebensmittelgeschäft: Es war die Hoffnung vieler der rund 3470 Wormersdorfer, die im Rheinbacher Ortsteil leben und zum Einkaufen ins knapp vier Kilometer entfernte Rheinbach fahren, dass ein Verbrauchermarkt am Ortseingang Realität werden könnte.
2019 hatte es die ersten Gespräch mit einem Investor gegeben, entsprechende Pläne waren auch schon im Fachausschuss vorgestellt worden. Nun kam die Enttäuschung: Die Bezirksregierung gehe nicht den Weg der Stadt, eine für eine Verkaufsfläche von maximal 1800 Quadratmetern erforderliche Sondergenehmigung werde nicht erteilt, informierte Rheinbachs Technischer Beigeordneter Torsten Bölinger das für die Stadtentwicklung und Bauen verantwortliche Gremium: „Wormersdorf wird als nicht geeignet angesehen, ein zentrales Versorgungsgebiet auszuweisen.“ Die Ausschussmitglieder nahmen die Nachricht zur Kenntnis.
Zum jetzigen Zeitpunkt könnte sich die Stadt keine Hoffnung machen, dass die Bezirksregierung diesen Plänen zustimmen werde, so Bölinger: „Ein großer Supermarkt in Ortsrandlage ist für Wormersdorf nicht möglich.“ Realisiert werden könne allerdings ein kleinflächigerer Sortimenter mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, sagte der Dezernent. Für ein größeres Format müsse ein Sondergebiet ausgewiesen werden, und das sei in kleineren Ortschaften wie Wormersdorf in der Regel nicht möglich.
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Rheinbach: Investor will Pläne weiter treiben
Die gute Nachricht: Der Investor hat weiterhin Interesse daran, die Pläne fortzusetzen, dieses Mal „unter etwas anderem Vorzeichen“, also für einen kleineren Grundversorger bis zu 800 Quadratmetern. Möglichkeiten der Umsetzung unter den neuen Rahmenbedingungen würden aktuell geprüft. Stellungnahmen SPD-Ratsfrau Ute Krupp drückte ihre Enttäuschung über die Nachricht aus und räumte ein, „Hoffnung zu dem Thema“ gehabt zu haben: „Das ist alles nicht erfreulich.“
Wieso ein größflächiger Versorger im 4000 Einwohner zählenden Odendorf möglich war, erläuterte auf Nachfrage Krupps Rheinbachs Bau-Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen. Der Markt sei nämlich im Odendorfer Gewerbegebiet entstanden. Aber auch dort gebe es Einschränkungen. In Wormersdorf sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster für das Land Nordrhein-Westfalen vom April 2023 dazwischengekommen. Das hatte einem ähnlichen Projekt im Kreis Euskirchen die Genehmigung verweigert. Die Entscheidung des Gerichts sei für die Bezirksregierung rechtlich bindend.
Markus Pütz (CDU) erklärte: „Das ist ein trauriges Thema“ und eines der wenigen, hinter denen die ganze Politik von Anfang an gestanden habe. Darum sollte weiter daran gearbeitet werden, dass Wormersdorf eine entsprechende Versorgung im Einzelhandel bekommt. Dr. Nils Lenke von den Grünen und stellvertretender Ausschussvorsitzender bezeichnete den Ausgang der Bemühungen um die Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers in Wormersdorf als „bedauerlich“, aber es sei gut gewesen, darüber gesprochen zu haben.
Rheinbach: Vorraussetzung für Ausnahmeregelung fehlt
Der Grünen-Ratsherr regte für an, sich in Zukunft auf Vorhaben zu fokussieren, „von denen wir wissen, „die gehen gut„“. Hintergrund: In einem Abstimmungsgespräch zur Anpassung an die landesplanerische Zielvorgabe hatte die Bezirksregierung Köln gegenüber der Stadt Rheinbach mit Verweis auf das Urteil des OVG Münster deutlich gemacht, dass die Voraussetzungen für die sogenannte Ausnahmeregelung für das geplante Vorhaben in Wormersdorf nicht gegeben sind.
Die Ausnahmeregelung komme nur dann zum Tragen, wenn innerhalb des festgelegten zentralen Versorgungsbereiches einer Gemeinde keine Ansiedlungsmöglichkeit mehr bestehe, und dies sei in Rheinbach nicht der Fall. Somit entspräche die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters zur Nahversorgung der Ortschaft Wormersdorf nicht den Zielen der Landesplanung.
Und der Landesentwicklungsplan sieht in kleinen Ortschaften wie Wormersdorf nur die Realisierung eines Grundversorgers vor, große Vollversorger werden nur noch in zentralen Versorgungsbereichen genehmigt. Eine Genehmigung der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes, die zu den planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen gehört, könne damit nicht in Aussicht gestellt werden, hieß es.