Königswinter/ Bad Honnef – „Trotz Anwendung verschiedener Methoden konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den ökologischen Schäden und der Frequentierung durch Mountainbiker festgestellt werden. (...) Auch weitere Erosionsschäden im Siebengebirge konnten nicht eindeutig auf Mountainbiker zurückgeführt werden.“
Diese Aussagen aus einem Ergebnisbericht eines Geländepraktikums des Geografischen Instituts der Uni Köln aus dem Jahr 2002 finden sich auf der Internetseite der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB). Und es sind solche Untersuchungen und Analysen, die nach Ansicht des Bonners John Bergenholtz belegen, dass die viel gescholtenen Mountainbiker nicht mehr Schäden in der Natur verursachen als die Wanderer. Die Konsequenz aus Sicht des Sprechers der DIMB Rhein-Sieg: Mountainbiker und Wanderer sollten auch im Naturschutzgebiet Siebengebirge rechtlich gleichgestellt werden und dieselben Wege benutzen dürfen.
Verwarngelder in mehreren Fällen
Bergenholtz meldete sich bei unserer Zeitung, nachdem die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises von Kontrollen der Ordnungsämter von Bad Honnef und Königswinter und des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft im Siebengebirge berichtet hatte.
Demnach wurden in mehreren Fällen Verwarngelder für Verstöße gegen die Naturschutzgebietsregeln erhoben. Zehn Biker seien angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden; sie erwarte ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Die Folgen der Nutzung von illegalen Trails sind laut dieser Mitteilung enorm: Wurzelschäden an Bäumen und Erdreichabspülungen sowie Beinaheunfälle mit Wanderern (die Rundschau berichtete).
Nur auf breiten Wegen
Radfahrer dürfen im Naturschutzgebiet Siebengebirge nur auf breiten Wegen fahren. Seit der Umsetzung des Wegeplans vor einigen Jahren sind diese Wege mit gelben Pfeilen gekennzeichnet. Rote Pfeile weisen die Wanderwege aus. Breite Wege haben beide Farben, schmale sind nur rot und damit für Radler eigentlich tabu.
Dass die Kontrollen stattfinden, ist aus Sicht des DIMB-Vertreters Bergenholtz im Grunde okay. Es gebe Regeln, an die müsse man sich halten. Was allerdings die verursachten Schäden angeht, haben der Mountainbiker und passionierte Radfahrer und sein Verband eine gänzlich andere Sicht der Dinge.
Nicht mehr Schäden als Wanderer
Mountainbiker, die sich vernünftig verhielten, verursachten nicht mehr Schäden als Wanderer. Bergenholtz verweist in diesem Zusammenhang auf die Wegeregeln (Trail Rules) des Verbandes: „Fahre nur auf Wegen“, heißt es dort, „hinterlasse keine Spuren“, „halte dein Mountainbike unter Kontrolle“, „respektiere andere Naturnutzer“, „nimm Rücksicht auf Tiere“ und „plane im Voraus“.
Dass Mountainbiker immer querfeldein fahren wollten, weist der DIMB-Sprecher ebenfalls zurück. Damit mache man sich nur das Rad kaputt, etwa wenn Stöcke ins Schaltwerk geraten. „Mountainbiker sind an Wege gebunden“, sagt John Bergenholtz und fügt hinzu, dass das für Wanderer nicht gelte, die – zumindest außerhalb von Naturschutzgebieten – auch quer durch den Wald gehen dürften.
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Als der umstrittene Wegeplan auch im Zuge des Nationalparkstreits, der 2009 mit einem Bürgerentscheid in Bad Honnef beendet wurde, diskutiert und erarbeitet wurde, brachten sich auch die Mountainbiker in die Debatte ein. Aus ihrer Sicht nicht mit dem erwünschten Erfolg. „Wege für Fahrradfahrer gab es in dem Erstentwurf nur sehr eingeschränkt, und wenn, dann waren es breite Forstautobahnen“, hieß es seinerzeit bei der DIMB. „Quasi ein Stück Nationalpark durch die Hintertür. Entsprechend regte sich Widerstand, nicht nur bei uns, den Bikern (...)“.
Wegeplan abschaffen?
Die derzeit legale Nutzung der breiten Wege reiche aus, um sich sportlich auszupowern, sagt der Bonner DIMB-Sprecher. Aber es gebe auch eine große Gruppe Radfahrer, die schmale Wege fahren wollten, räumt er ein. Das sei derzeit legal nicht möglich und sollte respektiert werden, betonte Bergenholtz.
Aber vor dem Hintergrund, dass Mountainbiker eben nicht mehr Schäden in der Natur verursachten als Wanderer, verfolge die DIMB das Ziel, den derzeit gültigen Wegeplan wieder abzuschaffen, um Wanderern und Radlern die Nutzung derselben Wege zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolge man auf legalem Weg, wie Bergenholtz betont, nicht durch „Anarchie“. Seine Sicht der Dinge: gleiches Recht für alle.