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Corona-Impfverordnung wird geändert

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Berlin – Bei den Corona-Impfungen soll nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mehr Flexibilität möglich werden. „Dafür halten wir an der Priorisierung fest, um besonders Verwundbare zu schützen”, sagte der CDU-Politiker.

„Aber gleichzeitig wollen wir pragmatisch schnelles Impfen möglich machen.” Dazu werde die Impfverordnung an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. „Wir müssen die Balance finden: möglichst viele und möglichst zielgerichtet impfen.”

In der neuen Verordnung, die an diesem Donnerstag (11. März) im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll, wird keine Altersbegrenzung bezogen auf den Impfstoff von Astrazeneca mehr genannt. Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission ihn nun auch für Menschen ab 65 Jahre empfiehlt und nicht nur für 18- bis 64-Jährige. Um möglichst viele Erstimpfungen zu ermöglichen, soll bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna der Abstand zur Zweitimpfung von sechs Wochen ausgeschöpft werden - beim Mittel von Astrazeneca von zwölf Wochen. Für Zweitimpfungen schon vereinbarte Termine sind davon aber unberührt, wie es in der Verordnung heißt. Sie liegt der dpa vor.

Abweichungen von der Impf-Priorisierung sollen zudem künftig möglich sein, um eine dynamische Virus-Ausbreitung „aus hochbelasteten Grenzregionen” zu verhindern. Damit könnten etwa Sachsen, Bayern, das Saarland oder weitere Länder die ganze Bevölkerung in solchen Hotspots an der Grenze impfen, wie es zur Erläuterung hieß.

© dpa-infocom, dpa:210310-99-767601/3 (dpa)