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Stichwahl in NRW wird nicht abgeschafftReker: „Ich ändere nichts an meiner Strategie”

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Vor der Urteilsverkündung des NRW-Verfassungsgerichtshofs im Streit um die kommunale Stichwahlen.

Münster – Die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durch die CDU/FDP-Koalition war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag in Münster entschieden.

Damit müssen die Bürger künftig wieder ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt. Die Opposition wertete das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für die Regierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Die nächsten Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland sind am 13. September.

Reker begrüßt Entscheidung aus Münster

Auch für Köln hat das Urteil Konsequenzen, bislang galt es als wahrscheinlich, dass Amtsinhaberin Henriette Reker (parteilos) aufgrund der fehlenden Stichwahl relativ leichtes Spiel hat, auch weil die SPD als vermeintlich stärkster Konkurrent immer noch keinen Kandidaten präsentiert hat. Durch die Entscheidung des Gerichts wird in Köln ein zweiter Wahlgang zumindest ein Stück wahrscheinlicher. Bei der Wahl 2015 hatte Reker 52,66 Prozent geholt - das würde zwar reichen, es ist aber offen, ob sie dieses Mal tatsächlich wieder so viele Stimmen im ersten Wahlgang auf sich vereint.

Reker sagte der Rundschau am Freitag: „Ich begrüße die Entscheidung aus Münster. Akzeptanz von Kommunalpolitik lebt von der Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist das Urteil eine gute Tat für unsere Demokratie.“ Das Urteil ändere nichts an ihrer Strategie. Reker sagte: „Ich lege den Kölnerinnen und Kölnern selbstbewusst eine gute Bilanz vor und habe noch vieles auf der Agenda. Ob im Schulbau, bei der Verwaltungsreform oder im Wohnungsbau: Nur wenn wir den Weg des besten Arguments weitergehen, werden wir weiter voran kommen.“

Abschaffung der Stichwahl nicht mit Verfassung vereinbar

Der Gerichtshof hatte zur Begründung gesagt, die Abschaffung der Stichwahl sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sei neben der demokratischen Legitimation auch die Höhe des Zustimmungsgrades von Bedeutung. „Die relative Mehrheit kann im ersten Wahlgang extrem weit weg sein von der absoluten Mehrheit“, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, in der Urteilsbegründung.

Der Gesetzgeber habe es versäumt, bei der Analyse der vergangenen Wahlen die „bedeutsame zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft zumindest in den Blick zu nehmen“, sagte Brandts. Sie sparte nicht mit Kritik an der Landesregierung und den Regierungsparteien. „Sie haben sich im Vorfeld mehrfach über Hinweise in den Beratungen zu dem neuen Gesetz hinweggesetzt.“

Geringe Wahlbeteiligung bei Stichwahl

Dies sei besonders bemerkenswert, sagte Brandts, weil CDU, SPD und Grüne bereits 2016 wegen der Zersplitterung der Parteienlandschaft eine Sperrklausel für Rats- und Kreistagswahlen von 2,5 Prozent in der Verfassung verankert hatten - Parteien und Wählergemeinschaften mit weniger Stimmen bekommen keinen Sitz im Kommunalparlament.

Die Gegner einer Stichwahl verweisen vor allem auf die geringe Wahlbeteiligung bei diesem zusätzlichen Wahlgang. SPD und Grüne argumentieren hingegen, wenn die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang ausreiche, könnten zunehmend auch radikale Bewerber zum Zug kommen. Die nächsten Kommunalwahlen in NRW stehen im September 2020 an.

„Ohrfeige” für Laschet-Regierung

Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel denkbar knapp aus. Drei der sieben Richter gaben ein sogenanntes Sondervotum ab. Nach der Auffassung von Andreas Heusch, Barbara Dauner-Lieb und Matthias Röhl ist die Abschaffung der Stichwahl mit der Landesverfassung vereinbar.

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SPD-Generalsekretärin Nadja Lüders bezeichnete das Urteil als „eine schallende Ohrfeige“ für die Regierung Laschet. „Die Demokratie hat gewonnen“, sagte Lüders. SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty sagte: „Wir sind vom Gericht in unserer Überzeugung bestätigt worden und haben den schweren Angriff auf die Demokratie erfolgreich abgewandt.“

Die Grünen nannten die Entscheidung des Gerichts eine „verheerende Niederlage“ für die schwarz-gelbe Landesregierung. Mit der Abschaffung der Stichwahl hätten „allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient“ werden sollen, sagte Grünen-Fraktionsvize Mehrdad Mostofizadeh. Für eine „starke lokale Demokratie“ sei es wichtig, dass „ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt“. (dpa/mhe)