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Rundschau-Debatte des TagsLohneinbußen für Ungeimpfte gelten nicht für Beamte – Fair?

Lesezeit 4 Minuten
Impfung Spritze in der Schale

Symbolbild 

  1. Arbeitnehmer müssen ab 1. November mit Lohneinbußen rechnen, wenn sie in Quarantäne müssen.
  2. Für Beamte gilt diese Regelung nicht, doch auch ihnen drohen im speziellen Fall finanzielle Einbußen.

Berlin – Nicht geimpften Arbeitnehmern drohen finanzielle Einbußen, Beamten nicht: Die vom 1. November an geltenden Regelungen im Fall einer Quarantäne erregen die Gemüter. Von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“ ist die Rede. Jetzt wird ein weiterer Aspekt diskutiert: die Ungleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern.

Kein Gehalt für Ungeimpfte: Druck auf Arbeitnehmer erhöht

Die Gesundheitsminister erhöhen den Druck auf einen Teil der Arbeitnehmer. Es geht um jene, die in Quarantäne geschickt werden müssen, weil sie nicht gegen Corona geimpft sind, obwohl sie es sein könnten. Vom 1. November an entfällt für sie die finanzielle Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit. So hat es die Konferenz der Gesundheitsminister beschlossen. Das heißt: Arbeitgeber können sich Geld, das sie Mitarbeitern während der Quarantänezeit zahlen, nicht mehr vom Staat zurückholen. Und so drohen den Beschäftigten Einbußen für die Zeit der Quarantäne.

Die Arbeitgeber unterstützen das Vorgehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betont: „Impfen schützt und ist ein solidarischer Beitrag für ein leistungsfähiges Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in den Betrieben.“ Wer sich trotz objektiver Möglichkeit nicht impfen lasse, müsse auch die Konsequenzen tragen. Das dürfe nicht zu Lasten der Betriebe gehen, so die BDA. Und weiter: „Dass der Staat festlegt, dass auch die Steuerzahler nicht in die Pflicht genommen werden sollen, ist nur konsequent.“

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beharrt auf dem, Auslaufen des staatlichen Lohnersatzes. „Impfen schützt Gesundheit. Und jetzt spart es auch noch Geld. Das dürfte viele überzeugen“, so Spahn unlängst im Interview mit unserer Redaktion. Was er nicht sagt: Es gibt eine Ungleichbehandlung. Beamte sind dem neuen Druck nicht ausgesetzt. Sie erhalten auch in Quarantäne weiter ihr Geld.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt das auf Anfrage so: „Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Beamtinnen und Beamte kein Arbeitsentgelt, sondern eine Besoldung im Rahmen der Alimentationspflicht des Dienstherrn.“ Deshalb gebe es in Quarantänefallen auch keine staatlichen Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Für die Beamten heißt das: Sie erhalten in diesen Fällen grundsätzlich weiterhin ihre Besoldung.

Treupflicht zum Dienstherrn: Beamte sollten trotz Quarantäne arbeiten

Grundsätzlich ja. „Aufgrund der besonderen Treuepflicht zum Dienstherrn sind sie auch in der Quarantäne zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet“, so das Ministerium. Voraussetzung sei allerdings, dass die Arbeitsleistung auch mobil ( zum Beispiel im Homeoffice) erbracht werden könne und die Betreffenden über die erforderlichen Arbeitsmittel verfügten.

Kritik von Politik und Verbänden

Gleichwohl gibt es harte Kritik: So sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern zeige erneut, wie unausgegoren der Beschluss der Gesundheitsminister zum Verdienstausfall sei. In einem Fall werde dies besonders deutlich: „Ungeimpfte verbeamtete Lehrer erhalten weiter ihre Dienstbezüge“, während ihre angestellten Kollegen Einbußen hinnehmen müssten. Für Bentele steht deshalb fest: „Der Verdienstausfall muss unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden.“ So sieht es auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er betont im Gespräch mit unserer Redaktion: „Die Ungleichbehandlung der Beamten ist problematisch. Aber die Lösung kann nicht sein, dass die Beamten ebenfalls keinen Lohnersatz bekommen. Stattdessen sollte der Staat weiterhin auch für die Angestellten aufkommen, wenn sie in Quarantäne geschickt werden.“

Ganz sicher vor finanziellen Verlusten sind allerdings auch Beamte nicht. Besteht im Fall der Quarantäne keine Möglichkeit zum Home-Office, kann das nach Angaben des Bundesinnenministeriums in einem besonderen Fall zum Verlust der Bezüge führen – und zwar dann, wenn der Beamte sein Fernbleiben schuldhaft verursacht hat. „Die Nicht-Impfung alleine stellt jedoch keine Pflichtverletzung dar, da aktuell keine Impfpflicht besteht.“

Gängige Praxis: Beamte verlieren Besoldung bei schuldhaftem Verhalten

„Beamtinnen und Beamten verlieren immer dann ihre Besoldung, wenn sie schuldhaft dem Dienst fernbleiben“, bestätigt auch eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover. Einer besonderen gesetzlichen Regelung bedürfe es insoweit nicht. Erforderlich sei aber immer eine konkrete Einzelfallprüfung: „Bei Reisen in Risikogebiete und der bewussten Inkaufnahme der anschließenden Quarantäne haben wir bereits 2020 klargestellt, dass der Verlust der Besoldung eintritt, wenn während der Quarantäne kein Dienst geleistet werden kann.“

Sehr häufig werden die in Frage stehenden Fälle nach Einschätzung der Sprecherin nicht zu klären sein. Sie betont: „In der öffentlichen Verwaltung ist mobiles bzw. häusliches Arbeiten inzwischen geübte und bewährte Praxis, so dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten trotz der Quarantäne sehr oft weiterhin ihre Tätigkeit versehen können.“ Dort, wo die eigentliche Tätigkeit nicht in Heimarbeit geleistet werden könne, könnten Beamten im Einzelfall andere Aufgaben übertragen werden.