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Rundschau-Debatte des TagesIst die „epidemische Lage“ noch gerechtfertigt?

Lesezeit 3 Minuten
Spahn epidemische Lage

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, spricht während der Sitzung des Bundestags zur epidemischen Lage. 

  1. Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Politik des Bundes ist erneut verlängert worden.
  2. Kritiker halten diese Entscheidung angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens für nicht angemessen.
  3. Unsere Debatte des Tages

Berlin – Das Coronavirus breitet sich in Deutschland zusehends schneller aus. Erstmals seit etwa drei Monaten wurden wieder mehr als 10 000 Neuinfektionen innerhalb eines Tages von den Gesundheitsämtern gemeldet – nämlich 11 561 und damit so viele wie seit 20. Mai nicht mehr, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bekanntgab. Zugleich sind acht Monate nach dem Start der Impfungen nun mehr als 100 Millionen Dosen gespritzt worden. Der Bundestag verlängerte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorerst für weitere drei Monate auch als Rechtsgrundlage für Schutzvorkehrungen im Herbst.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zu der Entwicklung: „Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei.“ Es gehe darum, dass die Länder und Behörden vor Ort eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen wie Maskentragen in Bussen und Bahnen bräuchten, so lange es noch eine so hohe Zahl Ungeimpfter gebe. Ziel bleibe, eine Überlastung des Gesundheitswesens weiter zu vermeiden. Um sicher durch die vierte Corona-Welle zu kommen, brauche es noch eine höhere Impfquote. Spahn rief bisher zögernde Menschen erneut dazu auf, Impfangebote anzunehmen. „Bitte machen Sie mit.“

Sonderlage gilt erst einmal bis November

Für den von der Koalition eingebrachten Antrag zur Verlängerung der „epidemischen Lage“ votierten 325 Abgeordnete. Dagegen stimmten 253 Parlamentarier, fünf enthielten sich. Die Sonderlage gilt damit vorerst bis Ende November. Ohne erneute Bestätigung des Parlaments läuft sie nach drei Monaten aus. Auf der festgestellten Lage basieren unter anderem Länder-Verordnungen zu Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Der Bund kann zudem bestimmte Verordnungen wie zur Impfstoffbeschaffung ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen. Der Bundestag hatte die Sonderlage erstmals im März 2020 festgestellt und dies zuletzt am 11. Juni bestätigt.

Das anziehende Infektionsgeschehen zeigt sich an mehreren Kriterien. So stieg die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen laut RKI auf 61,3 nach 40,8 vor einer Woche. Die Spanne der Sieben-Tage-Inzidenz reicht nun von 14,6 in Sachsen-Anhalt bis 114,3 in Nordrhein-Westfalen. Die Hospitalisierungsrate – also die Zahl der Klinikeinweisungen in Verbindung mit Corona pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen – gab das RKI am Mittwoch mit 1,47 an. Eine Woche zuvor lag sie bei 1,19. Laut Bundesregierung bewegte sie sich im vergangenen Winter teilweise bei 10 bis 12.

Inzidenzzahl soll nicht mehr maßgebend sein

Der bisherige Wert von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz, der noch im Infektionsschutzgesetz als Schwelle für schärfere Maßnahmen genannt ist, soll nach Plänen der Bundesregierung gestrichen werden – denn durch die Impfungen werden schwere Corona-Verläufe seltener. Künftig soll die Zahl der Krankenhausaufnahmen maßgeblich sein. Welche Schwellen gelten sollen, ist noch offen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Wenn die Fallzahlen weiter so rapide steigen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dann wird es notwendig werden, die Regeln für Ungeimpfte zu verschärfen.“ Dazu zähle dann auch „eine möglichst konsequente 2G-Regel, zumindest in den Bereichen, wo ein sehr hohes Risiko besteht“. Damit ist gemeint, dass etwa bestimmte Veranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene zugänglich sind – nicht aber wie derzeit bundesweit auch für negativ Getestete.

Der Hamburger Senat hatte am Dienstag bereits ein „Optionsmodell“ beschlossen: Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben. Bereits seit Montag gilt vielerorts „3G“: Zutritt zu vielen öffentlichen Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. (dpa)