Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, soll das Bundesgesundheitsministerium Informationen über die Beschaffung von FFP2-Masken im Zuge der Pandemie herausgeben.
Kölner VerwaltungsgerichtBundesgesundheitsministerium soll Informationen zu Maskendeals herausgeben
Das Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil Informationen über die Beschaffung von FFP2-Masken im Zuge der Coronapandemie herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen laut einer Mitteilung von Freitag.
Das Ministerium war während der Coronapandemie unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Kritik geraten, weil es laut Vorwürfen massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll. Dem Gericht zufolge soll das Ministerium die Gutachten und die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei herausgeben.
Auch E-Mail-Korrespondenz fällt unter die Herausgabepflicht
Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen Spahn und einer Unternehmerin fällt demnach unter die Herausgabepflicht. Diese soll für die Vermittlung der Maskendeals Millionenprovisionen erhalten haben.
Den Angaben zufolge laufen derzeit am Landgericht Bonn zahlreiche zivilrechtliche Verfahren zur Klärung, ob Maskenlieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllten. Anträge zur Einsicht von Informationen rund um die Maskenbeschaffung lehnte das Gesundheitsministerium bislang ab.
Dem wiedersprachen die Kölner Richter
Dem widersprachen die Kölner Richter nun in ihren Urteilen. Das Verwaltungsgericht gab den Klägern weitestgehend Recht. Dass eine Sichtung der Dokumente für das Ministerium einen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ bedeute, sahen die Richter nicht.
Die Pflicht zur Herausgabe sah das Gericht nur da beschränkt, wo in der E-Mail-Korrespondenz „Geschäftsgeheimnisse“ enthalten seien. Dies zu prüfen, sei Sache des Ministeriums. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske
Um möglichst schnell große Mengen von Masken zu kaufen, hatte das Ministerium unter Spahn interessierten Händlern eine Abnahme zum Fixpreis garantiert. Laut Gericht bot der Bund jedem Lieferanten einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske.
Zur Unterstützung bei der Abwicklung beauftragte das Ministerium eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Anwaltskanzlei. Geliefert wurde demnach mehr als eine Milliarde Masken. Dieses sogenannte Open-House-Verfahren sorgte aber für Ärger: Nach früheren Angaben des Ministeriums stellte sich bei 40 Prozent der Laborprüfungen heraus, dass Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt beschweren sich Hersteller, das Ministerium zahle nicht für gelieferte Masken. (afp)