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Kommentar zum ImmunitätsausweisAus heutiger Sicht ist die Idee unsinnig

Lesezeit 2 Minuten
CoronaTest

Eine Krankenschwester steckt im Krankenhaus in Sion eine Probe mit einem Nasenabstrich eines Patienten, der auf das neuartige Coronavirus getestet wird, in einen Behälter.

  1. Die Bundesregierung plant, einen Corona-Immunitätsausweis einzuführen, der ähnlich wie der Impfpass nachweisen könnte, dass eine Covid-19-Erkrankung überstanden ist.
  2. Unser Autor Raimund Neuss findet: Aus heutiger Sicht ist das eine unsinnige Idee.
  3. Ein Kommentar.

Berlin – So macht man Gesetze: „Aus der Mitte des Deutschen Bundestages“ möge der Entwurf eines zweiten Gesetzespaketes zur Bewältigung der Corona-Krise eingebracht werden, wünscht die Bundesregierung. Und damit die Mitte auch weiß, was sie zu tun hat, liegt eine Formulierungshilfe bei („C: Alternativen: Keine“).

Inhalt: Ein Wust von Detailregeln – und eine Vorschrift mit revolutionärem Potenzial. Zum Impfpass soll eine „Immunstatusdokumentation“ dazukommen.Wie bitte? Sofern es wirklich um den Kampf gegen das neue Coronavirus geht: Wie es um die Immunität nach einer Infektion damit steht, weiß zur Zeit kein Mensch. Wie weit reicht sie, wie lange hält sie? Wenn eine Wiederinfektion möglich ist, verläuft sie dann milder? Und wie soll man ohne Impfung (wie lange würde die wohl schützen?) in den Besitz des Immunpasses kommen? Soll man sich gezielt Infektionsrisiken aussetzen?

Unsinnige Idee

Kurz und schlecht: Aus heutiger Sicht ist die Idee unsinnig. Das weiß Gesundheitsminister Jens Spahn auch genau. Er spricht von einer „vorsorglichen Regelung“. Also ein Vorratsbeschluss, den er praktischerweise schon jetzt dem nur eingeschränkt arbeitsfähigen Bundestag abringen will und der – Achtung – nicht auf Coronaviren beschränkt ist. Vielmehr geht es um ein universales Instrument, um Freiheitsrechte zuteilen zu können.Spahn sagt es ja selbst: Mit Immunpass könnten Bürger ihren Tätigkeiten „unbeschwerter“ nachgehen.

Er verbindet seine Idee mit den laut Infektionsschutzgesetz möglichen Grundrechtseinschränkungen für „Ansteckungsverdächtige“. Welcher Nicht-Passinhaber ist in diesem Lichte nicht ansteckungsverdächtig? Die Mitte des Bundestages, sie ist gefragt. Sie muss aufpassen, dass unser Staat nicht auf die schiefe Bahn gerät.

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