AboAbonnieren

Katholische KircheErzbistum lässt Auftragsvergaben der letzten zehn Jahre prüfen

Lesezeit 2 Minuten
Dunkle Wolken über Köln

Wolken über dem Kölner Dom (Symbolbild)

Köln – Das Erzbistum Köln lässt die Praxis der Auftragsvergabe bis zurück in die Amtszeit des verstorbenen Kardinals Joachim Meisner überprüfen. Die Untersuchung durch externe Fachleute umfasse einen Zeitraum von zehn Jahren und solle klären, „ob es in der jüngeren Vergangenheit zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben im Generalvikariat gekommen ist“. Der lange Zeitraum lässt die Vermutung zu, dass dem Erzbistum tatsächlich entsprechende Hinweise vorliegen. Offiziell gab es dazu keine Stellungnahme.

Einholung der Zustimmung zu Gutachten versäumt

Administrator Rolf Steinhäuser habe sich mit Vermögensrat und Domkapitel auf die Prüfung verständigt, so das Erzbistum. Die beiden Gremien müssen dem Abschluss von Kauf- und Werkverträgen oder Immobiliengeschäften zustimmen, wenn das Volumen über 500.000 Euro liegt. Bereits in der vergangenen Woche hatte eine von Steinhäuser angeordnete Prüfung ergeben, dass diese Zustimmung bei zwei Gutachten zur Aufklärung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt offensichtlich nicht eingeholt wurde. Die Bereitstellung der Mittel selbst war nach Angaben von Finanzdezernent Gordon Sobbeck ordnungsgemäß erfolgt.

Der frühere Generalvikar und heutige Delegat Markus Hofmann hatte in dem Zusammenhang seinen Rücktritt angeboten, den der Vatikan aber ablehnte. Nun wird auch die Auftragsvergabe unter seinen Vorgängern Dominik Schwaderlapp, Stefan Heße und Dominik Meiering überprüft.

Erzbistum gibt fast 820.000 Euro für Krisenberatung aus

Bistumssprecher Christoph Hardt sprach gegenüber der Rundschau auch von einem dritten Vertrag im Zusammenhang mit der Missbrauch-Aufklärung, der untersucht werde. Hintergrund: Das Erzbistum hatte fast 820.000 Euro für Krisenberatung ausgegeben, formal handelte es sich um laufende Honorare und nicht um einen Werkvertrag. Auch das will das Erzbistum aber nun prüfen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eine erste Überprüfung alter Verträge habe beispielsweise die „Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT“ betroffen, so das Erzbistum. Finanzielle Schäden seien nicht entstanden, es gehe jeweils um die kirchenrechtlich korrekte Verfahrensweise.