Rechtsfehler bei AuftragsvergabeErzbistum sieht Verantwortung bei Hofmann
Köln – Für die Fehler bei der Auftragsvergabe bei Gutachten im Erzbistum Köln trägt der frühere Generalvikar und heutige Delegat Markus Hofmann nach Angaben der Diözese die letzte Verantwortung. „Der Generalvikar als Leiter der erzbischöflichen Verwaltung trägt die Letztverantwortung für die Einhaltung der internen rechtlichen Regelungen und daraus resultierende Gremienbefassungen.“, teilte das Erzbistum der Rundschau mit.
Hohe Kosten für Missbrauchsgutachten der katholischen Kirche
Das Erzbistum hatte hohe sechsstellige Beträge für die Missbrauch-Gutachten der Kanzleien Westpfahl Spilker Wastl und Gercke gezahlt, ohne für die entsprechenden Verträge die kirchenrechtlich erforderliche Genehmigung zweier Gremien einzuholen. Hofmann hatte daraufhin um seine Beurlaubung gebeten, die von der Bischofskongregation in Rom aber abgelehnt worden war (wir berichteten). HofaHoDie Mittelbereitstellung an sich sei ordnungsgemäß erfolgt, sagte Finanzdezernent Gordon Sobbeck dem Domradio, dem Sender des Erzbistums. Doch hätten Vermögensverwaltungsrat und Konsultorenkollegium – also das Domkapitel – den Vertragsabschlüssen mit beiden Kanzleien zustimmen müssen. Das ist erforderlich, wenn der Auftragswert eines solchen Werkvertrages über 500.000 Euro liegt.
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Sobbeck, der bereits im Bistum Limburg mit der Aufklärung der Finanzaffäre um den früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst befasst war, sagte weiter, er fühle sich „ein wenig wie in einer Zeitmaschine“. Nach Feststellung des rechtlichen Versäumnisse habe der sofort Aministrator Rolf Steinhäuer informiert, dieser und nicht er selbst in Rom Meldung erstattet. Nach Angaben des Erzbistums hat Hofmann seine Kompetenzen auch für Finanzielles behalten. (rn)