- Ein massiver Verwaltungsfehler bei der Einstellung einer ranghohen Mitarbeitern droht im Erzbistum Köln einen Schaden von 500.000 bis 600.000 Euro zu verursachen.
Köln – Das Erzbistum Köln ist ein fürsorglicher Arbeitgeber. Wir schreiben das Jahr 2019, einzustellen ist eine leitende Mitarbeiterin im Zuständigkeitsbereich des Generalvikariats. Sie soll eine bistumsnahe Organisation führen.
Die Frau hatte auch schon zuvor eine Führungsposition im kirchlichen Dienst inne, lässt sich beim Wechsel wie auf dieser Ebene üblich von einem Anwalt beraten – und der staunt nicht schlecht, wie aus Briefen zu entnehmen ist, die die Rundschau einsehen konnte: Das Erzbistum drängt der Kandidatin eine beamtenähnliche Altersversorgung offenbar regelrecht auf und will auch Verluste ausgleichen, die angeblich entstehen, weil die Frau eine andere beamtenähliche Stelle aufgibt. Nur: Die hatte sie niemals und hat das auch nie behauptet, im Gegenteil hatte ihr Anwalt die Bistumsverwaltung auf die tatsächlichen Verhältnisse hingewiesen.
Vorgang fiel im Rahmen einer Sonderprüfung auf
Eine beamtenähnliche Versorgung sei der Kandidatin „quasi als alleinseligmachend angepriesen worden“, sagt ein mit dem Vorgang vertrauter Rechtsanwalt: „ein klassischer Fall von Verwaltungs-Fehlverhalten im Generalvikariat“. Aufgefallen ist der Vorgang jetzt durch eine Sonderprüfung, die Finanzchef Gordon Sobbeck vornahm – zuvor hatte die Bistumsleitung dies dem Diözesanpastoralrat und dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zugesagt. Der Kirchensteuerrat tagt am Donnerstag.
Wie gesagt, das Erzbistum hatte der Mitarbeiterin die hohe Versorgung angeboten – im bilanziellen Wert von mehr einer Million Euro, davon, wie sich jetzt zeigt, 500.000 bis 600.000 zu viel. Der Anwalt der Frau könne nachvollziehen, dass das Angebot „deutlich besser“ sei als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, heißt es in einem Schreiben der Hauptabteilung Verwaltung an die Hauptabteilung Personal. Zur Erwerbsbiographie der Kandidatin teilt der erzbischöfliche Verwaltungsmitarbeiter der Personalabteilung lediglich mit: „So weit mir bekannt wurde, war Frau NN quasiverbeamtet, einschließlich Versorgungsbezüge.“ Wohlgemerkt, so weit ihm bekannt wurde – von Belegen ist nicht die Rede.
Anwalt der Mitarbeiterin wies auf Unrechtmäßigkeit hin
Grundsätzlich geeinigt hatten sich Erzbistum und Kandidatin allerdings auf eine Versorgung analog zum Beamtenversorgungsgesetz. Details hielt der Anwalt der Frau fest: „eine Versorgungszusage im Hinblick auf den Differenzbetrag als Aufstockung …, der sich aus ihren Versorgungsansprüchen in der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse und gegebenenfalls aus betrieblichen Altersvorsorgeansprüchen ergibt“. Kein Wort auch hier aber von alten beamtenrechtlichen Ansprüchen.
Mehr noch, der Anwalt wies die Verwaltung des Erzbistums sogar ausdrücklich auf das Nichtvorhandensein derartiger Ansprüche hin: „Insoweit hatten Sie festgestellt, das Frau NN im Rahmen ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit keine Anwartschaft auf eine beamtenrechtliche Versorgung erworben hat, sondern nur solche in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse.“
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Deutlicher kann man es nicht sagen, die Bistumsverwaltung sah den Fehler nun auch, trotzdem wurde der Vertragsentwurf nicht angepasst. Das Erzbistum glich also den Verlust nicht vorhandener Anwartschaften aus, der Leiter der Hauptabteilung Personal schloss am 4. Juli 2019 den entsprechenden Anstellungsvertrag mit der Führungskraft. Warum hätte die Kandidatin da auf die nachdrücklich angebotenen Leistungen verzichten sollen? Nun ist guter Rat teuer. Das Erzbistum versucht, eine freiwillige Vertragsänderung zu erreichen. Ob sich die Mitarbeiterin darauf einlässt?