VersorgungszusagenNeuer Fehler im Erzbistum kostet mindestens 500.000 Euro
Köln – Ein massiver Verwaltungsfehler bei der Einstellung einer ranghohen Mitarbeitern droht im Erzbistum Köln einen Schaden von 500.000 bis 600.000 Euro zu verursachen. Nach Rundschau-Informationen hatte die Hauptabteilung Personal im Generalvikariat der Mitarbeiterin bei Vertragsabschluss 2019 Versorgungszusagen gemacht und damit auch Verluste von Ansprüchen aus einer früheren beamtenähnlichen Tätigkeit ausgleichen sollten, die die Frau mit ihrem Wechsel auf die neue Stelle aufgab – so jedenfalls die damalige Annahme des Erzbistums.
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Die Rundschau konnte ein Schreiben des Anwalts der Mitarbeiterin einsehen, der das Erzbistum sogar ausdrücklich darauf hinwies, dass seine Mandantin in ihrer bisherigen Tätigkeit nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse erworben hatte. Sie hatte also zu keinem Zeitpunkt behauptet, in einem beamtenähnlichen Verhältnis tätig gewesen zu sein. Das Erzbistum hatte das nur vermutet, aber nicht überprüft. (rn)