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Erzbistum KölnMehr als eine Million für Spielschulden von Priester

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Der Kölner Dom 

Köln – Das Erzbistum Köln hat mehr als eine Million Euro aufgewendet, um einem Priester bei der Rückzahlung seiner Spielschulden zu helfen. Das bestätigte eine Sprecherin des größten deutschen Bistums der Rundschau. Fast eine halbe Million wurde dabei dem sogenannten BB-Fonds entnommen, einem Sondervermögen, aus dem auch Anerkennungsleistungen für Opfer sexuellen Missbrauchs und umstrittene Ausgaben für Beratung und Krisen-PR sowie für die Kölner Hochschule für Katholische Theologie flossen oder noch fließen.

Nach Angaben der Sprecherin zahlte das Erzbistum in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 in fünf Tranchen insgesamt 493 697,82 Euro an den Geistlichen. Nachträglich stellte man dann fest, dass auf diese Beträge auch Lohnsteuer hätte entrichtet werden müssen. Daraufhin wurden „EUR 650000 Lohnsteuer inkl. Zinsen nachgezahlt und so diese Steuerschuld beglichen“. Die ursprüngliche Summe wurde dem BB-Fonds entnommen, die Zahlung von Lohnsteuer und Zinsen sei im Personalbudget verbucht worden.

Zahlungen nach Woelkis Amtsantritt

Die Zahlungen an den Priester erfolgten bereits in der Amtszeit von Rainer Maria Kardinal Woelki, der am 20. September 2014 in sein Amt als Erzbischof eingeführt worden war. Laut Bistum waren aber auch schon Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner „zusammen mit der früheren Justiziarin und weiteren damaligen Bistumsverantwortlichen mit dem Vorgang befasst“. Ausdrücklich hielt das Erzbistum fest, dass der heutige Generalvikar Markus Hofmann und Finanzchef Gordon Sobbeck damals noch nicht im Amt waren. Die „aktuellen Verantwortungsträger“ hätten aber die „eingehende steuerrechtliche Überprüfung“ veranlasst, so das Erzbistum.

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Das Erzbistum bestätigte, dass keine Gremien – wie Vermögensverwaltungsrat und Domkapitel – in den Vorgang eingebunden waren, „da sie hier nicht beteiligt werden müssen“. Dies ist allerdings umstritten: Die einschlägige Rechtsvorschrift der Deutschen Bischofskonferenz („Partikularnorm 18“) nennt in Punkt c das Einstehen für fremde Verbindlichkeiten als Akt der außerordentlichen Vermögensverwaltung, dem diese Gremien zustimmen müssen. Das Erzbistum hält diese Bestimmung für „nicht einschlägig“. Es verweist vielmehr auf seine Fürsorgepflicht: „Wenn ein Priester in Not geraten ist, ist das Erzbistum Köln bemüht, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen.“ Allerdings. „Wir gehen davon aus, dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist.“