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Frage des TagesWie soll es mit dem Ost-Soli weitergehen?

Lesezeit 4 Minuten
Olaf Scholz

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einen neuen Gesetzesentwurf zum Ost-Soli vorgelegt.

Berlin – Mit der Reform des Solidaritätszuschlags sollen ab 2021 insgesamt 96,5 Prozent aller heutigen Soli-Zahler besser gestellt werden als heute. Das schlägt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun vor. Das Finanzministerium leitete einen entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitag an die anderen Ressorts weiter.

Wen will Scholz entlasten? Und wer wird zunächst weiter zahlen?

Für 90 Prozent aller aktuellen Soli-Zahler soll die Abgabe damit komplett wegfallen, weitere 6,5 Prozent müssten ihn nur teilweise zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Das soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird.

3,5 Prozent der derzeit Soli-Pflichtigen müssten den vollen Satz von 5,5 Prozent zahlen. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) würden Alleinverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern von der maximalen Entlastung in Höhe von 1800 Euro Steuern im Jahr profitieren.

Wie genau würde sich der Plan im Portemonnaie auswirken?

Für Steuerzahler bedeuten Scholz' Pläne: Wer bis zu 33.912 Euro Einkommensteuer zahlt, soll künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Das geht aus den Berechnungen des Ministeriums zum Gesetz hervor. Bisher lag diese so genannte Freigrenze bei 16.956 Euro. Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten demnach ungefähr bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen wüchse die Belastung bis bei etwa 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden.

Bemessungsgrundlage für den „Soli“ ist die Einkommensteuer – diese kann je nach Freibeträgen variieren. Der Bezug zum Bruttolohn ist deshalb nur ungefähr. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach etwa bis zu einem Bruttojahreslohn von 151 990 Euro von der Abgabe befreit. Ab einem Bruttojahreslohn von circa 221 375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

Wie ordnet die Union den Vorstoß des Bundesfinanzministers ein?

Aus Sicht der Union kann der Vorschlag allerdings nur der Anfang sein. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte der dpa: „Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt den Koalitionsvertrag umsetzt und den ersten Schritt zum Abbau des Soli geht.“ Der CDU-Politiker pochte jedoch auf weitere Schritte: „Wir in der Union halten aber weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler abzuschaffen.

Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit.“ Scholz' Gesetzesentwurf solle jetzt zügig beraten und im Bundestag beschlossen werden. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte der dpa: „Ich rechne damit, dass noch in diesem Monat das Kabinett die Entlastung auf den Weg bringt, damit das Geld schnell bei den Bürgern ankommt.“ Langfristig stehe seine Partei für den vollständigen Abbau des Soli.

Und was sagen Scholz' Parteifreunde aus der SPD?

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvize Achim Post betonte hingegen: „Eine vollständige Abschaffung des Soli lehnt die SPD ab“. Er sagte der dpa: „Wir wollen Schritt für Schritt mehr Steuergerechtigkeit erreichen, sicher aber nicht milliardenschwere Steuergeschenke verteilen.Das Geld könnten wir besser für Investitionen in Bildung und Klimaschutz gebrauchen.“ Der Gesetzentwurf bringe Entlastungen insbesondere für Berufstätige mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen.

Das sagt der Gesetzesentwurf

Im Gesetzentwurf heißt es, „im ersten Schritt“ würden rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet. Die Formulierung „im ersten Schritt“ war bereits im Koalitionsvertrag für 2021 so vereinbart und lässt die Möglichkeit weiterer Schritte offen. Allerdings sieht die SPD anders als die Union für mehr keine Notwendigkeit.

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Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, muss der Soli spätestens 2020 weg. Nach Ende des Solidarpakts könne man die Sonderabgabe nicht mehr rechtfertigen. Nach Berechnungen von Experten gibt der Bund schon heute weniger Geld für die Folgen der Wiedervereinigung aus als er über den Soli einnimmt.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer forderte einen vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags. Christian Dürr, ebenfalls FDP-Fraktionsvize, warnte: „Ab dem 1. Januar ist der Soli verfassungswidrig - die Menschen werden also massenhaft Widersprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen.“