Berlin – Die Bundesregierung peilt für Menschen mit Corona-Impfung bundesweit einheitliche Erleichterungen bei Beschränkungen im Alltag an. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu zeitnah mit seinen Länderkollegen besprechen, bekräftigte eine Sprecherin am Mittwoch in Berlin.
Sie zitierte wörtlich eine entsprechende Bewertung des Robert Koch-Instituts: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“
AHA-Regeln sollen beibehalten werden
Die Ministeriumssprecherin sagte: „Deswegen ist die Folgerung daraus, dass Geimpfte dann auch so behandelt werden sollten wie negativ Getestete.“ Sie betonte, „dass es nicht um Privilegien oder Vorrechte geht, sondern darum, dass vollständig Geimpfte so behandelt werden wie negativ Getestete“. Weiter kündigte sie an, Geimpfte sollten dann weiter Maske tragen und Abstände einhalten. „Die Vorsichtsmaßnahmen - Abstandsregeln, AHA-Regeln - gelten weiterhin für alle.“
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist ebenfalls für Erleichterungen für Geimpfte, wenn es vom Infektionsschutz her unproblematisch ist, wie ein Sprecher bekräftigte. Lambrecht hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wenn jetzt wissenschaftlich belegt wird, dass von Geimpften keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getesteten Personen, entfällt eine wichtige Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte.“
Impfeffekt noch nicht zu sehen
Zur Lage in Pflegeheimen verwies Spahns Sprecherin auf einen Beschluss vom 22. März. Bund und Länder hatten beschlossen: „Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden.“
Ein Impfeffekt auf das Infektionsgeschehen insgesamt ist noch nicht in Sicht, wie die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek am Dienstag im NDR-Podcast zum Coronavirus gesagt hatte. Wichtig sei zudem: Nach der ersten Impfung gebe es zunächst eine „gefährliche Phase“, da sich Antikörper erst entwickeln müssten, wie Ciesek über Leichtsinn bei jenen sagte, die glaubten, nach der Impfung sofort geschützt zu sein. 13 Prozent der Menschen in Deutschland haben nach Angaben von Mittwoch mindestens eine Erstimpfung - 5,6 Prozent sind voll geimpft.
Testpflicht soll wegfallen
Wer den vollen Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Ministerium stellte die Empfehlungen am Mittwoch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.
Alternative zum Negativ-Test
Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat.
Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Testpflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.
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Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.
Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, so lange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert Koch-Institut werde seine Quarantäne-Empfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in Kliniken und nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, „um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren“. (dpa)