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Unfall auf der A3Haben die Prüfer zu oberflächlich gearbeitet?

Lesezeit 2 Minuten
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Ermittler der Polizei sahen genau hin, als am Donnerstag weitere Schallschutzelemente an der A3 demontiert wurden. Foto: Nabil Hanano

Köln – Bei den Untersuchungen zu dem Unfall auf der A3 bei Köln-Dellbrück rücken immer mehr auch die Prüfingenieure in den Blick. Bei dem Unglück wurde eine 66 Jahre alte Autofahrerin von einem herabstürzendem Schallschutzelement erschlagen. Bisherige Ermittlungen ergaben, das Element war nicht vorschriftsmäßig an der Betonwand angebracht. Über Jahre hinweg fiel das bei Prüfungen des Bauwerks nicht auf. Der Bereich sei nicht einsehbar gewesen, so die Begründung der zuständigen Behörde Straßen.NRW. Das ruft die Ermittler auf den Plan. Denn nach der Norm für Bauwerksprüfungen müssen zwingend auch schwer zugängliche Bereiche in Augenschein genommen werden.

„Wir haben einen Sachverständigen damit beauftragt, zu untersuchen, ob die Prüfungen und Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes auf fahrlässige Tötung. Neben der Montage der Elemente werde auch deren Kontrollen untersucht, so Bremer. 2013 fand die letzte Hauptuntersuchung der Schallschutzwand an der A3 statt. Die Prüfer gaben der Baukonstruktion die Bewertung „sehr gut“. Sie übersahen also, dass sieben Schallschutzelemente statt mit einer massiven Gewindestange mit selbst geschweißten Winkeln angebracht wurden. Die sehr gute Bewertung führte zudem noch dazu, dass die für 2019 vorgesehene erneute Hauptuntersuchung, wegen „Prüfungsstaus“ verschoben wurde.

Prüfer hätten Schallschutzelemente demontieren müssen

Straßen NRW rechtfertigt den fatalen Fehler in einem Bericht an den Verkehrsausschuss des Landtages: „Der Baumangel liegt an einer unzugänglichen, nicht einsehbaren Stelle und ist bei der regulären Bauwerksprüfung ohne eine Demontage der betroffenen Elemente ohne Weiteres nicht kontrollierbar.“ Dabei hätten die Fachleute der Behörde eigentlich wissen müssen, dass dieses Argument nicht greift. Steht doch in der DIN 1067 für Bauwerksprüfungen ausdrücklich: „Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksstellen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Abdeckungen von Bauwerksteilen sind zu öffnen.“

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Das heißt, die Prüfer hätten die Schallschutzelemente demontieren müssen, wenn sie der Meinung waren, sie können die Halterungen von außen nicht einsehen, oder kommen nicht nah genug an sie heran. Doch wer waren die Prüfer? Wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt? „Dazu dürfen wir nichts sagen, solange die Ermittlungen laufen“, sagt ein Sprecher von Straßen NRW. Eine Sprecherin des TÜV Rheinland auf Nachfrage der Rundschau: „Wir haben die Schallschutzwand nicht geprüft“. Die Staatsanwaltschaft will die Untersuchung bis Ende des Jahres abgeschlossen haben.