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Streit um Kölner Ausgeh-ViertelKritik an neuem Bebauungsplan für Belgisches Viertel

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Belgisches Virertel

Wohnen und Feiern: Das geht im Bel­gi­schen Viertel nicht immer gut ne­ben­ein­an­der. 

Köln – Mit einer Online-Petition wehren sich bislang mehr als 2500 Menschen (Stand Freitagabend) gegen den neuen Bebauungsplan-Entwurf für das Belgische Viertel rund um den Brüsseler Platz. Es geht dabei um die Frage, wie viele Kneipen und Restaurants in Zukunft in dem beliebten Ausgehviertel erlaubt sind – Anwohner hatten die Stadt wegen der Ruhestörungen in der Vergangenheit immer wieder verklagt (wir berichteten).

Zur Begründung heißt es in der Petition: „Damit würde für das gesamte Belgische Viertel der Vorrang des Wohnens gegenüber allen anderen Nutzungen festgeschrieben. Die Verwaltung und Politik der Stadt beabsichtigen hiermit eine Beruhigung des Belgischen Viertels.“ Ein Unterzeichner schreibt: „Nach Ehrenfeld, wo die kulturelle Szene gnadenlos plattgewalzt worden ist, jetzt noch das Belgische Viertel? Ein Unding!“

Die Rundschau berichtete schon 2017 unter dem Titel „Riegel runter im Belgischen Viertel“. Doch jetzt drängt die Zeit: Im März läuft die Veränderungssperre für das Viertel endgültig aus. Die Stadt konnte so jegliche Umnutzung – zum Beispiel vom Kiosk zur Bar – verhindern. Vertagen Stadtentwicklungsausschuss (11. März) und Rat (23. März) das Thema, könnte das die Petitionssteller freuen, die Stadt schreibt: „Bei Verzögerungen besteht das große Risiko, dass der Entwurf so nicht mehr umgesetzt und umfangreich neu aufgearbeitet werden muss.“

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Zwar gibt es laut Stadt einen Bestandschutz für Kneipen, Gaststätten und Kioske, doch einige Konzessionen sollen nicht erneut werden. Unter anderem die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt aber in Frage, ob die Gastronomie für den Lärm verantwortlich sind: „Nach Einschätzung der IHK sind dies alles Störungen und Konflikte, die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht gelöst werden, sondern ordnungspolitischer und polizeilicher Sanktionen bedürfen.“ (mhe)