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Prozess um Streit im Fitness-Studio42-jähriger Angeklagter immer noch verschwunden

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Das Landgericht in Köln

Köln – Er klang ein wenig angesäuert, als der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck sich zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch an die Öffentlichkeit im Gerichtssaal wandte: „Der Angeklagte hat es vorgezogen nicht mehr am Prozess teilzunehmen. Einen Haftbefehl haben wir gemacht, aber wir haben ihn nicht gekriegt.“ In der vergangenen Woche war ein 42-Jähriger nach bereits vier verhandelten Prozesstagen nicht mehr zu seinem Strafverfahren vor dem Landgericht erschienen (die Rundschau berichtete).

Stichverletzung war lebensgefährlich

Der Türke ist wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung angeklagt. Er soll 2019 mit einem Mann in der Umkleidekabine eines Fitnessstudios in der Südstadt in Streit um einen Spind geraten sein, der zunächst unterbunden werden konnte. Nach dem Training trafen die beiden Männer dann aber erneut in der Umkleide aufeinander. Dabei soll der Angeklagte gefragt haben: „Was guckst Du?“ Ein erneuter Streit entbrannte, in dessen Verlauf der Angeklagte ein Messer zog und es dem Mann in die linke Flanke stach. Der 42-Jährige hatte den Stich eingeräumt. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Ohne Not-OP, da war sich Rechtsmediziner Dr. Thomas Kamphausen sicher, wäre der Angeklagte gestorben. „Eine solche arterielle Spritzblutung, hört nicht von allein auf zu bluten“. Ferner soll der Täter im März 2020 am Flughafen Köln/Bonn Grenzbeamte beleidigt haben.

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Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und fünf Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Die Verteidigung – nach dem erneuten Nichterscheinen des Mandanten in keiner beneidenswerten Position – plädierte auf eine milde Strafe. Es sei unzweifelhaft, dass der 42-Jährige zugestochen habe. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die Provokationen nicht allein vom Angeklagten ausgegangen seien.

Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden.