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Falsche VorwürfePeinliche Panne vor Gericht für die Arbeitsagentur

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Arbeitsagentur

Symbolbild

Köln – Alles richtig gemacht und dennoch vor Gericht gelandet: Wegen Betrugs an der Agentur für Arbeit stand am Montag eine 56-Jährige vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legte der Groß- und Außenhandelskauffrau zur Last, vom 17. Februar bis 31. März zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 1620 Euro bezogen zu haben, obwohl sie eine Arbeitsstelle gehabt habe. Die Frau bestritt den Vorwurf. In dem Verfahren zeigte sich, dass die Arbeitsagentur wohl erst gepennt, dann ein unnötiges Verfahren eingeleitet und schließlich den fälligen Betrag auch noch falsch berechnet hatte.

Bereits am 12. Februar hatte die Frau angezeigt, dass sie fünf Tage später eine neue Arbeitsstelle antreten werde. Dennoch hatte die Agentur weiter Leistungen überwiesen. „Ich hatte permanent Kontakt mit dem Amt, aber die haben ja nicht geantwortet. Einen persönlichen Termin habe ich nicht bekommen, wegen Corona“, sagte die Frau.

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Am 17. Juni, also vier Monate später, waren die Schreiben der Angeklagten dann bei der Arbeitsagentur bearbeitet worden. Doch statt mitzuteilen, wohin die 56-Jährige das zu viel erhaltene Geld überweisen solle, wurde der Fall ans Hauptzollamt übergeben. Das ist für Betrugsvorwürfe beim Leistungsbezug zuständig.Richter: „Da ist wohl was schiefgelaufen“

Richtig peinlich wurde es im Gericht für die Arbeitsagentur, als die Angeklagte nachweisen konnte, dass zu viel Geld gefordert wurde. Statt der Summe aus der Anklage schuldete sie nur 1092 Euro. Im August hatte sie schon das für Februar zu viel erhaltene Geld zurückgezahlt. Die Rückzahlung für März hatte sie dann aus gutem Grund verweigert, weil die Agentur mit 1127 Euro 35 Euro zu viel verlangte.

Die noch recht freundliche Einschätzung des Amtsrichters zu dem Vorgang: „Da ist wohl was schiefgelaufen.“ Er stellte das Verfahren gegen Rückzahlung der offenen 1092 Euro ein.