Köln – Im Juli 2013 gibt ein damals 24-Jähriger beim Wachposten des militärischen Teils des Flughafens Köln/Bonn an, er wolle zu einer Hochzeitsfeier auf dem Gelände. Doch statt zu der Feierlichkeit zu gehen, trottet der psychisch kranke Mann zur Kanzlermaschine, kletterte auf eine Tragfläche und öffnete von außen eine Einstiegsluke. Dann verbarrikadierte er sich im Cockpit des Regierungsjets vom Typ Airbus A 319, wo er von Einsatzkräften der Polizei überwältigt und festgenommen wurde. Der Mann war nach einem Prozess wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr vor dem Landgericht in eine Psychiatrie eingewiesen worden, wo er sich bis heute befindet.
Vorwurf: Hauptmann der Bundeswehr soll Aufnahmen verkauft haben
Die aufsehenerregende Kaperung der Kanzlermaschine hatte am Montag vor dem Amtsgericht ein Nachspiel für einen Hauptmann (49) der Bundeswehr. Dem seit Jahren suspendierten Soldaten warf die Staatsanwaltschaft Vorteilsnahme vor. Er soll Aufnahmen von Überwachungskameras über einen Mittelsmann an den Westdeutschen Rundfunk (WDR) verkauft haben. Nach Abzug einer Provision für den Mittelsmann soll er 1200 Euro erhalten haben. Die Bilder waren im August 2014 in der Sendung Lokalzeit ausgestrahlt worden. Die Anklageschrift ging davon aus, dass der 49-Jährige Zugang zu den Servern der Sicherheitskameras hatte und sich eine Kopie gezogen habe.
„Das war ein höchst unangenehmer, wenn nicht peinlicher Vorgang für die Bundesrepublik. Das war unrühmlich“, sagte der Verteidiger des Hauptmannes über die Kaperung der Bundeswehrmaschine. Wie schon bei einem früheren Verhandlungsversuch Anfang November bestritt der Verteidiger erneut, dass sein Mandant die Aufnahmen verkauft hatte. Der Angeklagte habe keinen Zugriff auf die Sicherheitstechnik des militärischen Teils des Flughafens gehabt und auch keinen Zugang zum Serverraum gehabt, wo er Kopien hätte fertigen können.
Angeklagter hatte keinen Zutritt zu den Daten
Das bestätigte ein Ingenieur (63), der für die Sicherheitstechnik auf dem militärischen Teil des Flughafens zuständig war. „Zugang hatte nur technisches Personal. Der Angeklagte hatte keinen Zutritt zum Serverraum“, sagte der 63-Jährige im Zeugenstand. Zwar habe er Kopien von dem Filmmaterial gezogen, an wen er die aber übergeben hatte, erinnere er nicht mehrt. Laut Ermittlungsakte waren Aufzeichnungen des Vorfalls auch ans Bundeskriminalamt sowie das Bundeskanzleramt gegangen.
Der Verteidiger zog auch die Aussage des Mittelsmanns, der auf dem zivilen Teil des Flughafens arbeitete und der die Videos weiterverkauft haben soll, in Zweifel. Der hatte den Angeklagten belastet. Der Mann sei durch diverse Fahrzeugdiebstähle auf dem Flughafen alles andere als ein belastbarer Zeuge.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das sah am Ende auch die Amtsrichterin so. Sie sprach den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen habe der Angeklagte keinen Zugriff auf die Server gehabt, auf denen die Aufnahmen gespeichert waren: „Was Sie nie hatten, können Sie auch nicht verkauft haben.“