Der 42-jährige Vater bekräftigt in den Anhörungen des Jugendstrafgerichts, dass sein Sohn aufgrund von Aussagen in einem Drogenprozess Ziel rachsüchtiger Drohungen wurde.
Prozess um Tod eines 15-JährigenVater des Opfers berichtet über Drohungen gegen seinen Sohn
Im Prozess um den brutalen Tod eines 15-Jährigen, der im März im Mülheimer Hafen abgestochen wurde, hat am Donnerstag der Vater (42) des Jungen ausgesagt. Der 42-Jährige bekräftigte, dass der 19-jährige Angeklagte wenige Stunden vor der Tat gedroht habe, dass er den 15-Jährigen aus Rache mit einem Messer stechen wolle, wenn er ihn denn finde. „Wer mit uns Scheiße macht, muss die Scheiße bezahlen“, habe der 19-Jährige am Abend vor der Bluttat im Mülheimer Stadtpark gedroht.
Seit vergangener Woche wird in dem schockierenden Fall vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts verhandelt. Der Vorwurf gegen den 19-Jährigen, zwei 20-Jährige und einen 27-Jährigen lautet auf gemeinschaftlichen Mord aus niedrigen Beweggründen. Drei Angeklagte bestreiten die Tat, wobei der 27-Jährige den 19-Jährigen als Täter belastet. Der 19-Jährige hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, eine Einlassung ist für einen späteren Zeitpunkt von seinen Verteidigern aber angekündigt. Die beiden 20-Jährigen bestritten hingegen überhaupt am Tatort im Hafen gewesen zu sein.
Bei dem kurzen Gespräch mit dem 19-Jährigen im Stadtpark habe dieser weiter gedroht, so der 42-Jährige, dass sein Sohn „mehrere Messer“ bekomme, wenn man ihn finde. Hintergrund sei eine Aussage des 15-Jährigen in einem Drogenprozess vor dem Amtsgericht gewesen. Dort soll der Angeklagte auch Namen von Angeklagten angegeben haben, um eine mildere Strafe zu bekommen. „Das geht nicht gut für den aus, das wird der sein Leben nicht vergessen“, habe der 19-Jährige gesagt, so der Vater.
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Auch auf mehrfache Nachfrage blieb der 42-Jährige dabei, dass der Nachsatz, „das wird der sein Leben lang nicht vergessen“, gesagt worden sei. Wieso das bei seinen früheren Aussagen bei der Polizei nicht protokolliert wurde, könne er nicht beantworten, so der 42-Jährige. Die Aussage: „Das wird der sein Leben lang nicht vergessen“, scheint im Widerspruch zur Annahme der Staatsanwaltschaft zu stehen, wonach der 19-Jährige und der 27-Jährige einen Mord an dem 15-Jährigen planten, als sie ihn in der Nacht auf den 10. März aus der Mülheimer Kneipe „Zum Krug“ unter Vorhalt von Waffen entführten und auf die Mülheimer Insel verschleppten.
„Ihr Sohn ist tot und Sie leiden“
Verwirrung bestand zudem um einen angeblichen Anruf des 42-Jährigen bei der Polizei, kurz nachdem der 19-Jährige die Drohungen im Stadtpark ausgestoßen habe. Die Polizei hatte keinen entsprechenden Anruf verzeichnet; in der Anrufliste des Handys war der Anruf nicht aufgeführt. Warum dies so sei, könne er nicht erklären, sagte der 42-Jährige. Der Vorsitzende Ansgar Meimberg sagte: „Ich habe dafür die Erklärung, dass es den Anruf nicht gegeben hat.“ Weiter erinnerte er den 42-Jährigen an seine Wahrheitspflicht: „Ich verstehe, Ihr Sohn ist tot und Sie leiden. Aber Sie müssen bei der Wahrheit bleiben.“ Der Zeuge blieb aber dabei, er habe die Polizei angerufen.
Zuvor hatte schon ein Gerichtsmediziner erklärt, dass der 15-Jährige keine Chance hatte. Sowohl die vier Stiche ins Bein, die Gefäße eröffneten, als auch vier Stiche in den Oberkörper seien jeweils tödlich gewesen. Der 15-Jährige sei zum einen an seinem eigenen Blut erstickt, als auch nach innen hin verblutet. Ein Spaziergänger hatte die fast unbekleidete Leiche gefunden.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.