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Bluttat am Mülheimer HafenProzess um Gewaltverbrechen an 15-Jährigem vor Beginn

Lesezeit 3 Minuten
Am Mülheimer Hafen sollen die Täter auf den 15-Jährigen eingestochen haben.

Am Mülheimer Hafen sollen die Täter auf den 15-Jährigen eingestochen haben.

Den Angeklagten wird gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen sowie tateinheitlich Freiheitsberaubung mit Todesfolge zur Last gelegt.

Vier Messerstiche in den Oberschenkel, danach vier Messerstiche in den Oberkörper: Die Details im Obduktionsbericht, in der Anklage und die Angaben des Landgerichtes vor dem Prozess am Dienstag sind erschütternd. Mit großer Brutalität sollen vier Angeklagte einen 15-Jährigen in Mülheim umgebracht haben.

Köln-Mülheim: Tat aus Wut und Rache?

Angeklagt sind drei Heranwachsende und ein 26-Jähriger. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen sowie tateinheitlich Freiheitsberaubung mit Todesfolge zur Last gelegt. Die drei Heranwachsenden könnten nach Jugendstrafrecht belangt werden, sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass ihr Entwicklungsstand dem von Jugendlichen entspricht. Der 26-Jährige müsste hingegen mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen, sollte sich der Mordvorwurf bestätigen.

Die Tat soll aus Wut und Rachegelüsten begangen worden sein. Hintergrund soll eine belastende Aussage des späteren Opfers vor dem Amtsgericht gewesen sein. Zwar sei es in dem Prozess um Drogenhandel nur um „Kleinstbeträge und Kleinstmengen“ gegangen, wie es aus Justizkreisen hieß. Dennoch soll die belastende Aussage für die Angeklagten Anlass genug für blutige Rache geboten haben.

Wie die Rundschau weiter aus Justizkreisen erfuhr, soll der 26-Jährige bei Drogengeschäften der Gruppe den Hut aufgehabt haben, während die drei Heranwachsenden lediglich als Straßenverkäufer und Handlanger gedient hätten. Außerdem sollen die Angeklagten den 15-Jährigen dafür abgestraft haben, dass er Schulden nicht beglichen habe. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Gewaltverbrechen am Mülheimer Hafen: Ein Rückblick

In der Nacht zum 10. März soll es in Mülheim zu einer regelrechten Jagd auf den 15-Jährigen gekommen sein, in deren Verlauf er sich in die Kneipe „Zum Krug“ in der Andreasstraße flüchtete, wie die polizeiliche Auswertung von Überwachungskameras sowie Zeugenaussagen ergeben haben soll. Aus der Kneipe sollen die Täter den 15-Jährigen dann unter Vorhalt einer Schusswaffe gekidnappt haben. Gäste setzten zwar umgehend einen Notruf ab und lösten einen Großeinsatz der Polizei aus, an dem insgesamt 24 Streifenwagenbesatzungen beteiligt waren. Selbst die Verfolgung der Täter aufzunehmen, hatten die Gäste der Kneipe aber aufgrund der Bewaffnung der Täter nicht gewagt.

Am rund 700 Meter entfernten Mülheimer Hafen sollen die Täter ihr Opfer dann zunächst über die „Katzenbuckel“-Brücke auf die gegenüberliegende Landzunge getrieben haben. „Dort sollen die Beschuldigten ihr Opfer mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer kurz nach der Tat. Laut Rundschau-Informationen schweigen die Beschuldigten bislang zu den Vorwürfen. Vor diesem Hintergrund scheint auch die 4. Große Strafkammer, die bis Januar 2025 bislang insgesamt 16 Verhandlungstage terminiert haben soll, mit einem komplizierten Indizienprozess zu rechnen.