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Mord in MülheimVierte Festnahme nach dem gewaltsamen Tod eines 15-jährigen

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Die Leiche des 15-Jährigen fand die Polizei am 10. März.

Die Leiche des 15-Jährigen fand die Polizei am 10. März.

Nach dem Verdächtigen werde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Köln wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes international gefahndet.

Das Opfer (15) ist bereits beerdigt. Die Fahndung nach seinen mutmaßlichen Mördern geht bei der Kölner Polizei mit Hochdruck weiter. Am Donnerstagvormittag vermeldeten die Ermittlungsbehörden eine erneute Festnahme. Es ist der vierte Zugriff in dem dramatischen Fall. In einem Ort im Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern) nahmen Ermittler gegen 7 Uhr einen 20-Jährigen fest. Der Haftbefehl gegen den 20-jährigen Kölner sei wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes vollstreckt worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, am 10. März mit drei bereits festgenommenen Männern den 15-Jährigen getötet zu haben. Die mutmaßlichen Mittäter sitzen bereits in Untersuchungshaft. Der Festgenommene solle dort noch am Donnerstag vor den Haftrichter kommen, hieß. „Er hat sich aus privaten Gründen in Bayern aufgehalten. Der Festgenommene hat dort familiäre Verbindungen“, erklärte Staatsanwältin Stephanie Beller gegenüber der Rundschau. Der Haftbefehl sei am Mittwoch ergangen. Die Festnahme sei in einer Wohnung geschehen. Wie genau der 20-jährige Verdächtige an der Tat beteiligt gewesen ist, hat die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt. In Kürze soll der gebürtige Kölner an die Justiz in der Domstadt überführt werden.

In dem Fall waren bereits zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren sowie ein 26-Jähriger in Remscheid festgenommen worden. Laut Staatsanwaltschaft könnte ein Motiv der Tat darin liegen, dass das Opfer in einem Drogenprozess einen der Tatverdächtigen belastet habe.

Die Polizei geht davon aus, dass die zwei Festgenommene das Opfer vor einer Gaststätte in Mülheim an der Andreasstraße bedroht und dann entführt haben. Die 18 und 20 Jahre alten Männer sollen den 15-Jährigen laut Staatsanwaltschaft an den Mülheimer Hafen gebracht und dort getötet haben. Zwischen der Kneipe und dem Fundort der Leiche liegen gut 700 Meter. Mit Waffengewalt sollen die Verdächtigen den Jungen über die „Katzenbuckel“-Brücke auf eine Landzunge im Hafen geführt haben. „Dort sollen die Beschuldigten ihr Opfer mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben“, schildert Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer den mutmaßlichen Mord. Ob einer der Tatverdächtigen das Messer anschließend ins Wasser geworfen hat, wird wohl ungewiss bleiben. Fest steht, dass die Tatwaffe verschwunden ist.

Vorbestraft ist der dritte festgenommene (26) bereits sechs Mal. Er stand am 18. März wegen Waffenbesitzes vor Gericht. Weitere Daten seiner kriminellen Vita: Im Dezember 2018 wurde er wegen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz verurteilt, im Juni 2020 folgte eine Geldstrafe wegen Drogenhandels. Im November 2021 gab es einen Schuldspruch wegen Hehlerei, im August 2022 folgte erneut eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro wegen Drogenhandels. Ebenfalls im August 2022 erging vor dem Amtsgericht in Dortmund eine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Vor Gericht wurde weiter bekannt, dass er einen Realschulabschluss hat – das spätere Fachabitur hat er abgebrochen. Einen Beruf hat der 26-Jährige nicht. Auf die Frage, wann er zuletzt gearbeitet habe, antwortet er: „Vor fünf oder sechs Monaten.“ Bis zu seiner Inhaftierung habe er von Zahlungen des Sozialamts gelebt. 350 Euro pro Monat und die Miete, habe er bekommen, gibt er an.