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Nach kuriosem FehlerKölner Stadtarchiv-Urteil erneut aufgehoben

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Stadtarchiv Köln

Ein Hinweisschild steht an der Einsturzstelle des Stadtarchivs.

Karlsruhe/Köln – Die strafrechtliche Aufarbeitung des Stadtarchiv-Einsturzes geht in die nächste Runde. Der zweite Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Köln gegen einen Bauüberwacher der KVB wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Wegen zweifacher fahrlässiger Tötung war der Angeklagte 2018 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Im Anschluss an die mündliche Verkündung des Urteils wurden die Richter noch in einem gesonderten Verfahren als Zeugen zum Einsturz des Archives gehört. Von da an aber waren sie laut BGH von der weiteren Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen und hätten im Anschluss auch kein schriftliches Urteil ausfertigen dürfen. Dies war bis dahin noch nicht erfolgt.

Zwei Freisprüche im letzten Jahr aufgehoben

Bei dem Unglück im März 2009 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, die sich in zwei angrenzenden und ebenfalls eingestürzten Wohnhäusern aufgehalten hatten. Laut Landgericht waren die Gebäude eingestürzt, weil in unmittelbarer Nähe eine 27 Meter tiefe Baugrube für eine neue U-Bahn-Haltestelle durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand volllief. Als Ursache stellte das Gericht einen Fehler beim Aushub fest: Arbeiter hatten einen Gesteinsblock nicht vollständig beseitigt.

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Aufgabe des Angeklagten sei es gewesen, die Arbeit der Baufirmen zu kontrollieren. Nach den Wertungen des Landgerichts kam er seiner Aufgabe jedoch nur „unzureichend“ nach und schritt bei der mangelhaften Erstellung der Baugrubenumschließung nicht ein. Der BGH gab für den neuen Prozess mit auf den Weg, dass das Landgericht sich gründlicher mit der Verantwortung des Mannes auseinandersetzen sollte.

Erst im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben. Auch hier muss eine andere Kammer des Kölner Landgerichts neu entscheiden. Im ersten Verfahren seien fehlende Abstimmungen auf der Baustelle nicht berücksichtigt, das Fehlen engmaschiger Kontrollen und die „gehäufte Anzahl von Zwischenfällen außer Betracht gelassen“ worden, sagte der Vorsitzende Richter damals. (two mit dpa)