Der Prozess im „Missbrauchskomplex Wermelskirchen“ vor dem Kölner Landgericht geht weiter. Am Dienstag äußerte sich ein Mann, dessen Sohn vom dem angeklagten 45-Jährigen betreut worden war.
Missbrauchskomplex WermelskirchenZeuge äußert vor Gericht Zweifel an Babysitter

Der Angeklagte (l) im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich im Gerichtssaal neben seinem Rechtsanwalt Christian Lange (r) eine Mappe vor das Gesicht. (Archivbild)
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Ihm war der 45-jährige Babysitter zwar durchaus sympathisch. Doch sein Bauchgefühl sagte ihm: Der Mann ist nicht koscher. So lässt sich die Aussage eines 49-Jährigen am Dienstag im Prozess um den sogenannten „Missbrauchskomplex Wermelskirchen“ vor dem Kölner Landgericht zusammenfassen. Vor rund acht Jahren hatte der Angeklagte (45) bei einer Gelegenheit den damals nicht mal einjährigen Sohn des Zeugen betreut. Doch schon bei diesem Mal soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein, den der Angeklagte filmisch dokumentiert haben soll.
Das jüngste Opfer soll erst vier Wochen alt gewesen sein
In dem Prozess vor der 2. Großen Strafkammer werden dem 45-Jährigen mehr als 120, zum Teil äußerst massive sexuelle Gewalttaten an 13 Kindern zwischen 2005 und 2019 zur Last gelegt. Die Taten filmte der Mann, der in seiner Freizeit als Babysitter arbeitete und sich so das Vertrauen von Eltern erschlich, um dann deren Kinder zu missbrauchen. Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft soll das jüngste Opfer ein vier Wochen altes Mädchen gewesen sein. Der Angeklagte hat die Taten vor Gericht eingeräumt.
„Ich habe ihn auch gefragt: Warum machen Sie das?“, schilderte der Zeuge seine erste Begegnung mit dem Angeklagten. Für zehn bis zwölf Euro die Stunde habe der Angeklagte seine Dienste angeboten. Und das bei einer Anfahrt von rund 20 Kilometern: „Da rechnet sich der Sprit ja schon gar nicht“, sagte der 49-Jährige weiter.
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Der Angeklagte habe erklärt, er sei IT-Techniker, verdiene gutes Geld, und Babysitting mache er nur aus Spaß. „Aber das war für mich nicht schlüssig“, sagte der Zeuge weiter. Dennoch war es zu einer Zusammenarbeit gekommen, bei der der Angeklagte zirka zwei bis drei Stunden aufgepasst habe. Dennoch sei dieses „Bauchgefühl“ gewesen: „Bei einem Babysitter denkt man ja nicht an einen Mann Mitte 30“, sagte der Zeuge. Darum hätten seine Frau und er bereits nach dem ersten Termin entschieden, die Dienste des 45-Jährigen nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
Der Angeklagte richtete mit Erlaubnis des Zeugen das Wort an ihn und entschuldigte sich dafür, sein „Vertrauen missbraucht“ zu haben. Er habe „schreckliche Taten“ begangen und das sei „nicht mehr gutzumachen“, so der 45-Jährige. Der Zeuge erwiderte, dass er ihm „nicht verzeihen werde“. Und weiter: „Man ist Mensch und nicht Tier, das sage ich Ihnen.“ Was der Angeklagte getan habe, sei „unmenschlich“. Schmerzensgeld lehnte der 49-Jährige ab. Der Prozess wird fortgesetzt.