Till Lindemann hat im Streit mit dem Kölner KiWi-Verlag Recht bekommen. Seine künstlerische Ausdrucksweise sei kein Kündigungsgrund.
Vertragskündigung unrechtmäßigTill Lindemann gewinnt gegen Kölner KiWi-Verlag vor Gericht

Das Kölner Landgericht hat Rammstein-Sänger Till Lindemann im Streit mit dem KiWi-Verlag Recht gegeben. Hier ist der Frontsänger von Rammstein während eines Deutschland-Konzerts auf der Bühne zu sehen.
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Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hatte im Juni 2023 nach Bekanntwerden der #metoo-Vorwürfe gegen den Sänger der Band Rammstein die Zusammenarbeit mit dem Künstler beendet.Das Kölner Landesgericht sprach der Kündigung jetzt ihre Rechtmäßigkeit ab. Nach Auffassung der Kammer bestehen die Verträge zwischen dem Verlagshaus und Lindemann, der bei KiWi drei Gedichtbände veröffentlicht hat, weiterhin fort.
Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig, teilet die von Lindemann beauftragte Hamburger Kanzlei in einer Pressemitteilung mit, die, die Band auf ihrem x-Profil geteilt hat.
Gedichtband als Requisite in Porno verwendet
Zwei Gedichtbände („Messer / In stillen Nächten“, „100 Gedichte“) hat Lindemann bei KiWi veröffentlicht, sein lyrisches Debüt „Messer“ war zuerst im Eichborn Verlag erschienen. In den Bänden finden sich auch Werke zu den Themen Vergewaltigung und Betäubung („Wenn Du schläfst“), die Aufgrund der vor zwei Jahren aufgekommenen Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger in die Kritik geraten seien.
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Das Werk „In stillen Nächten“ wurde zudem als Requisite in einem Porno verwendet. Kiepenheuer & Witsch hatte erklärt, Lindemann habe mit dem Video „unverrückbare Grenzen im Umgang mit Frauen“ überschritten.
Das Landgericht Köln entschied jetzt, dass die Inhalte des Videos „Till The End“, ein Song des Projektes Nu Chui hinter dem sich Lindemann verbirgt und das auf der Pornoplattform Visit-X veröffentlicht wurde, keinen ausreichenden Kündigungsgrund darstellen.
Die „künstlerische Ausdrucksweise“ des Künstlers, die bewusst Grenzüberschreitungen thematisiere, sei laut den Verträgen, so die Richter, dem Verlag bekannt gewesen.
Der Verlag hatte bereits im Jahr 2020 selbst den Künstler verteidigt und betont, es müsse zwischen dem lyrischen Ich und dem Werk unterschieden werden. In einer Erklärung warf der Verlag Lindemann 2023 vor, eben diese Trennung durch die Verwendung des Buches in dem Video verhöhnt zu haben.
Till Lindemann: Lyrisches Ich als künstlerisches Konstrukt anzusehen
Das Gericht stellte nun klar, dass das in den Gedichten verwendete lyrische Ich, als auch Figuren in dem Video „Till The End“, als künstlerische Konstrukte anzusehen seien. Da die Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens gegenüber Frauen eingestellt worden sind, rechtfertigen auch die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Lindemann keine Kündigung. Genauso reiche moralisch fragwürdiges Verhalten nicht aus, um einen Vertrag zu kündigen, so die Richter.