Der Mann aus Lippstadt ist wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau in Köln angeklagt. Bereits Tage vor der Tat soll er gedroht haben.
Prozess in KölnWürge-Angriff auf Ex-Frau – 52-Jähriger soll 13 Jahre in Haft

Das Landgericht Köln
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Wegen versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft am Freitag 13 Jahre Haft für einen 52 Jahre alten Mann aus Lippstadt gefordert. Die Anklägerin in dem Fall zeigte sich davon überzeugt, dass der Mann im September 2024 mit einem Maleranzug und Arbeitshandschuhen bekleidet versucht hatte, seine Ex-Frau zu erwürgen. Am Morgen des 26. September 2024 habe sich der Mann in dem beschriebenen Aufzug zum ehemals gemeinsam bewohnten Haus in Bilderstöckchen begeben und sei dort über die Terrassentür, die er aufgrund eines ihm bekannten Defekts einfach habe aufdrücken können, in das Haus eingedrungen.
„Um das Überraschungsmoment auszunutzen machte er nicht auf sich aufmerksam und ging zum Bett seiner Ex-Frau“, sagte die Staatsanwältin. Die Frau habe schlafend im Bett gelegen, sei durch das Auftauchen ihres Mannes aber erwacht. „Als sie ihn bemerkt, wirft er sich auf sie und würgt sie“, sagte die Anklägerin weiter. Doch die Frau wehrte sich heftig. Was folgte, war ein minutenlanger Kampf auf Leben und Tod zwischen den beiden Ex-Eheleuten, die gemeinsam drei Kinder haben. Der Frau sei es in dem Kampf gelungen, sich mehrmals zu wenden. Dabei habe sich die Frau auch aus dem Würgegriff befreien können. Daraufhin habe der Angeklagte ihren Kopf von hinten gepackt und in ein Kopfkissen gedrückt, um sie zu ersticken. Doch erneut habe die Frau sich befreien und wieder auf den Rücken drehen können, woraufhin der Angeklagte ihr ein Kissen auf den Kopf gedrückt habe. Der Angeklagte hätte seinen Mordplan auch fast verwirklicht, wären der Mutter nicht plötzlich ihre beiden Söhne zu Hilfe gekommen. Nur mit vereinten Kräften sei es den beiden jungen Männer gelungen, ihren Vater von der Mutter wegzuziehen.
Söhne glaubten, ihre Mutter sei tot
„Wir haben die Bilder der Geschädigten nach der Tat hier gesehen: Bei dem Anblick konnte man den Eindruck haben, dass die versuchte Tötung erfolgreich war“, sagte die Anklägerin. Die Söhne jedenfalls hätten in ihren Zeugenaussagen bekundet, dass sie im ersten Moment geglaubt hätten, zu spät gekommen zu sein. Selbst als die Polizei Minuten später am Tatort eingetroffen sei, habe die Geschädigte immer noch nach Luft gerungen, ihr Gesicht sei dunkelblau angelaufen gewesen. Neben der Tatsache, dass der Angeklagte auf frischer ertappt worden sei, sprächen auch Morddrohungen des Angeklagten für seine Täterschaft. Per WhatsApp habe er wenige Tage vor der Tat gedroht: „Ich werde kommen, und ich werde dich erwürgen.“ Die Staatsanwältin hob vor allem die Tatplanung und die hohe kriminelle Energie als strafschärfend hervor. Mildernd berücksichtigte sie, dass kein Taterfolg eingetreten sei.
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Nebenklageanwältin Funda Biçakoglu wollte das in ihrem Plädoyer nicht gelten lassen: „Dass meine Mandantin überlebt hat, ist nicht Ihr Verdienst, sondern das Ihrer Söhne.“ Biçakoglu forderte eine Strafe von mindestens 13 Jahren Haft, während der Verteidiger Freispruch forderte.
Ein Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.